Der letzte Gang: Ein Kirchenaustritt hat Konsequenzen
Ein neues Dekret hält nicht nur fest, welche Konsequenzen bei einem Kirchenaustritt drohen. Es ermöglicht den Pfarrern mehr Handlungsspielraum – etwa beim Begräbnis.
Wer aus der katholischen Kirche austritt, wird künftig von dem für ihn zuständigen Pfarrer per Brief zum Gespräch eingeladen und über die Konsequenzen dieses Schritts informiert. Das geht aus einem neuen Dekret der Deutschen Bischofskonferenz hervor. Dieses hält jedoch nicht nur die Folgen für einen Austritt fest, sondern gibt den Pfarrern laut Neuburgs Stadtpfarrer Herbert Kohler auch mehr Handlungsspielraum. Etwa heißt es, dass kirchliche Begräbnisse verweigert werden können. Mit der Betonung auf „können“.
„Hier muss stets der Einzelfall geprüft werden“, äußert sich Kohler. In der Neuburger Pfarreiengemeinschaft sei es schon lange Gang und Gäbe, auch Ausgetretenen ein kirchliches Begräbnis zu gewähren. „Durch das neue Dekret sehen wir unsere Praxis bestätigt“, sagt er.
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