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Justiz
26.04.2012

Nachgang einer Familientragödie

Ein 65-Jähriger muss sich nach einem Selbstmordversuch wegen unerlaubten Waffenbesitzes verantworten

Neuburg Still saß er auf der Anklagebank vor dem Schöffengericht, mit hängenden Schultern und sagte selbst nicht viel. Zu den ihm vorgeworfenen Taten – Besitz und Führen einer Waffe – sagte nur sein Verteidiger, dass die Anklage so zutreffe. Der 65-Jährige ist in Neuburg kein Unbekannter und die gestrige Verhandlung war der Nachgang einer Familientragödie, die im Sommer für Aufsehen und Entsetzen in der Region gesorgt hatte. Der Sohn des 65-Jährigen hatte sich in einer Waldhütte bei Unterstall erschossen, der Vater wollte es ihm kurz darauf gleich tun. Beide, Vater und Sohn, wollten Suizid begehen, nur dem Sohn war es gelungen. Zwar hatte sich der 65-Jährige durch Schüsse mit einer Handfeuerwaffe vom Typ Ceska 70 mehrmals in den Bauch geschossen, Beamte der PI Neuburg und der Kripo Ingolstadt hatten aber Schlimmeres verhindert.

Dem Angeklagten war der Waffenschein aberkannt worden

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