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12.04.2016

12 Stämme: Prozess in Augsburg

Berufungsverhandlung am Landgericht

Die Vorwürfe seien „aus der Luft gegriffen“, sagte der Angeklagte im November des vergangenen Jahres vor dem Nördlinger Amtsgericht. Er meinte damit, dass nicht stimme, was die Staatsanwaltschaft ihm vorwarf: dass er, ein 54-jähriger Mann, als als Lehrer der Gemeinschaft „Zwölf Stämme“ vor etwa neun Jahren einen damals minderjährigen Schüler mit einer Rute geschlagen habe.

Der damalige Schüler, heute ein erwachsener Mann erzählte etwas anderes: Er erinnerte sich daran, dass der Angeklagte einen Zweig aus dem Gebüsch gebrochen und ihm, dem Zeugen, damit etwa fünf Mal sehr hart auf den Hintern geschlagen habe. An weitere konkrete Details konnte er sich allerdings kaum erinnern, zudem verstrickte er sich in kleinere Widersprüche. Weitere Zeugen für die Tat gab es nicht. Am Ende verurteilte das Gericht den Angeklagten dennoch wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft legten Rechtsmittel ein.

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