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Sitzung
19.10.2017

Damit die Daten der Bürger sicher sind

VG Oettingen will auf jeden Fall bis zum 1. Januar 2019 handeln

Bei der jüngsten Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Oettingen machte der Gemeinschaftsvorsitzende Karl Kolb das Informations-Sicherheitskonzept nach dem Bayerischen E-Government-Gesetz zum Thema. Er erinnerte daran, dass es ein „Muss“ für jede Kommune sei, ein entsprechendes Maßnahmenpaket zur Sicherung ihrer Verwaltungsdaten vorzulegen. Allerdings kam es zu einer deutlichen Fristverschiebung, da sowohl viele zumeist kleinere Kommunen als auch Anbieter-Firmen signalisiert hatten, mit dem ursprünglichen Starttermin überfordert zu sein. Der Gesetzgeber verlängerte daraufhin die Frist um genau ein Jahr zum 1.1. 2019.

Das gibt unter anderem der Verwaltungsgemeinschaft Oettingen mehr Luft und wirft zudem im Landkreis Perspektiven für eine ganz neue Vorgehensweise auf: Das Landratsamt hatte den Kommunen nämlich den Vorschlag gemacht, über den Kreis für alle Gemeinden ein einheitliches Konzept auszuarbeiten; Kolb merkte an, dass größere Kommunen wie Nördlingen, Donauwörth oder Mertingen bei eigenen Konzepten bleiben wollen. Vor der Fristverlängerung schien die Zeit zu knapp für dieses neue Vorgehen, doch nun sehe es anders aus. Das Bürgermeister-Gremium der VG Oettingen sei bislang der Landkreis-Lösung sehr gewogen, so Kolb. Geschäftsleiter Günter Schwab räumte ein, man müsse nicht nur das Landkreis-Konzept im Auge behalten, sondern auch die Maßnahmen, die daraus hervorgehen sowie die Kosten, die dadurch entstehen. Auf Fragen aus dem Gremium, ob bestimmte, zum Teil bereits praktizierte Sicherheitsmaßnahmen nicht überzogen seien und unnötige Komplikationen bedeuten, erinnerte Schwab daran, dass es schließlich unter anderem um sensible persönliche Daten von Bürgern gehe. Karl Kolb resümierte, dass man die Entwicklung beobachten, aber trotz der Fristverlängerung nicht passiv bleiben werde: „Wir machen auf jeden Fall unsere Hausaufgaben bis zum 1.1.2019.“

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