Sorgerechtsstreit: In Nördlingen wurden die Kinder befragt
Die Anhörung der ersten Betroffenen im Sorgerechtsstreit bei den Zwölf Stämmen vor dem Amtsgericht Nördlingen bleibt privat.
Ein wesentlicher Schritt im laufenden vorläufigen Verfahren gegen die Sekte „Zwölf Stämme“ aus Klosterzimmern im Nördlinger Ries wurde am Mittwoch vor dem Familiengericht am Nördlinger Amtsgericht eingeleitet: Die ersten drei Kinder im Alter von 13, 15 und 16 Jahren wurden zu den Vorwürfen der Prügelpraktiken in der Erziehung durch Eltern und fremde erwachsene Sektenmitglieder einvernommen.
Zwölf Stämme: Wie viele Kinder werden noch befragt
Wie viele Kinder noch folgen, sei derzeit nicht zu sagen, erklärte Amtsgerichtsdirektor Helmut Beyschlag am Mittwoch – es liege im Ermessen der Familienrichterin und am Verlauf der Anhörungen, ob eventuell auch jüngere, drei- bis vierjährige Kinder zu ihren Erlebnissen befragt werden.
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