Wird es bald Obazda-Kontrollen geben?
Der bayerische Brotzeitklassiker ist nun streng geschützt. Diese Reglementierung schmeckt allerdings nicht Jedermann.
Der Himmel der Bayern lässt sich im Sommer vom Biergarten aus entspannt betrachten. Dazu gehört ein kühles Getränk, vorzugsweise im Maßkrug serviert, und eine Brotzeit. Und für viele gehört eine gute Portion Obazda dazu. Doch damit könnte schon bald Schluss sein: Weil die bayerische Spezialität als geografische Angabe ins Verzeichnis der Europäischen Kommission eingetragen wurde, steht sie unter einem besonderen Schutz. Wer den Käse verkaufen möchte, muss nachweisen, dass er sich an die vorgegebene Rezeptur hält – und sich zudem kostenpflichtig kontrollieren lassen.
Den Schutz beantragt hat der Dachverband der bayerischen Milchwirtschaft, ein Verein namens „Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft“. Der Verein hat auch ein Grundrezept entwickelt. Demnach besteht Obazda aus mindestens 40 Prozent Brie oder Camembert. Wer mit der Spezialität werben will, muss sich ab sofort an das geschützte Rezept halten und dies bei Kontrollen nachweisen. Dazu müssen die Wirte einen Vertrag mit einer von drei zugelassenen Kontrollstellen für Lebensmittel abschließen und 300 Euro bezahlen.
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