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  3. Prozess in Freiburg: 53-Jähriger erhält lebenslange Haft für Mord an Ex-Freundin und Sohn

Prozess in Freiburg
20.04.2018

53-Jähriger erhält lebenslange Haft für Mord an Ex-Freundin und Sohn

Das Landgericht Freiburg hat im Prozess wegen Mordes in zwei Fällen den 53-jährigen Angeklagten am Freitag zu lebenslanger Haft verurteilt.
Foto: Patrick Seeger, dpa (Archiv)

Ein Mann sticht auf seine Ex-Freundin und den gemeinsamen vierjährigen Sohn ein. Nun erhielt der Mann für die Bluttat in Teningen im Juli 2017 Lebenslänglich.

Nach einem Messerangriff mit zwei Toten in Teningen bei Freiburg ist ein 53 Jahre alter Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg stellte am Freitag zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren Haft Gerichtsangaben zufolge nahezu ausgeschlossen. Der Angeklagte hatte zugegeben, im Juli vergangenen Jahres in Teningen (Kreis Emmendingen) seine 39 Jahre alte frühere Lebensgefährtin und den gemeinsamen vier Jahre alten Sohn mit Messerstichen getötet zu haben. Der Attacke war laut dem Gericht ein Trennungsstreit vorausgegangen.

Prozess um Bluttat in Teningen: Das Gericht geht von gezielter Tat aus

Es habe sich um eine gezielte Tat gehandelt, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack zur Urteilsbegründung. Der 53-Jährige sei äußerst brutal vorgegangen. Er habe seiner Ex-Freundin und dem gemeinsamen Sohn vor einer Tiefgarage aufgelauert. Als die Frau aus der Garage fuhr, habe er ihren Wagen gerammt, zwei Scheiben eingeschlagen und mit einem langen Küchenmesser auf Frau und Kind eingestochen. Diese seien dem Angriff schutzlos ausgeliefert gewesen.

Wie aus der Pressemitteilung des Landgerichts Freiburg vom Freitag hervorgeht, soll der Angeklagte seinem Sohn in Tötungsabsicht zweimal in den Brustkorb gestochen haben, wobei durch den ersten Stich die Hauptschlagader sowie der rechte Lungenlappen verletzt worden seien. Einen zweiten Stich versetzte er dem vier Jahre alten Jungen auf Höhe des Brustbeins und des rechten Herzabschnitts, wie das Gericht weiter mitteilte. Bei der Mutter des Kindes seien die rechte Lunge, das Herz, die Leber, der Magen, die linke Halsseite und auch der Unterschenkel verletzt worden.

Mord an Ex-Freundin und Sohn: Angeklagter wollte seinen Sohn entführen

Mutter und Sohn starben laut Gericht noch am Tatort. Herbeieilende Passanten hätten außerdem zuvor erfolglos versucht, den Vierjährigen aus seinem Kindersitz auf der Rückbank des Autos zu befreien.

Der Prozess hatte Anfang April mit einem Geständnis des Angeklagten begonnen. Der eigentliche Plan sei gewesen, den Sohn nach Algerien zu entführen, sagte der 53-Jährige, der einen deutschen Pass hat und aus Algerien stammt. Das Messer habe er nur mitgenommen, um Druck aufbauen zu können, mit Widerstand habe er nicht gerechnet.

Das Urteil gegen den Angeklagten ist noch nicht rechtskräftig.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Mann im Laufe des Strafverfahrens eine "narzisstische Persönlichkeitsstörung" attestiert. Diese mindere jedoch nicht die Schuld, stellte das Gericht fest. Wie das Gericht mitteilte, stand der Angeklagte zudem weder unter Alkohol noch unter Drogen. Der Mann war nach der Tat geflohen, kurze Zeit später aber von der Polizei festgenommen worden. Er saß seither in Untersuchungshaft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben nach Angaben des Gerichts eine Woche Zeit, Revision einzulegen (Az.: 1 Ks 300 Js 23931/17 AK 1/18). (AZ/dpa/lsw)

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