Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Winterreifenpflicht: Ab wann muss ich auf Winterreifen wechseln?

Winterreifenpflicht
20.10.2014

Ab wann muss ich auf Winterreifen wechseln?

Der Wechsel auf Winterreifen steht kurz bevor.
Foto: Arno Burgi (dpa)

Der ADAC empfiehlt jetzt, Termine für den Wechsel auf Winterreifen zu vereinbaren. Hier sind Fragen und Antworten zum Reifenwechsel.

Der Umstieg auf Winterreifen lohnt für Autofahrer nach Angaben des ADAC bereits im Oktober, da dann noch ausreichend Auswahl vorhanden ist und es noch freie Werkstatttermine gibt. Doch schon ab der zweiten Oktoberhälfte werde es erfahrungsgemäß knapp.

Fragen und Antworten zum Thema Winterreifen

Gibt es einen vorgeschriebenen Zeitraum für Winterreifenpflicht?

Der ADAC sagt nein. Eine generelle Winterreifenpflicht gebe es nicht und werde es nicht geben. Ein Zeitraum wie etwa von Oktober bis Ostern sei nicht vorgeschrieben, werde von Sicherheitsexperten aber empfohlen.

Aber ab welchem Zeitpunkt muss man mit Winterreifen fahren?

Der Gesetzestext schreibt vor, dass ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit entsprechenden M+S-Reifen oder Winterreifen gefahren werden darf.

Lesen Sie dazu auch

Darf man im Winter ein Fahrzeug mit Sommerreifen parken?

Diese Frage beantwortet der ADAC in seinen FAQs mit einem klaren Ja. Das Gesetz verbiete das Fahren mit ungeeigneter Bereifung, nicht aber das Parken. Dafür darf man also keinen Strafzettel bekommen.

Wie alt dürfen Winterreifen sein?

Was passiert, wenn ich noch mit Sommerreifen bei Matsch und erstem Schnee einen Unfall baue?

Wer trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen fährt, begeht einen Verkehrsverstoß. Autofahrer, die bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sind, riskieren nicht nur ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Im schlimmsten Fall droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

An wen richtet sich die Winterreifen-Regelung?

Sie richtet sich laut ADAC nicht an den Halter des Fahrzeugs, sondern an den Fahrer.

Wie alt dürfen meine Winterreifen sein?

Ob Autofahrer die Reifen vom Vorjahr noch einmal nutzen können oder neue brauchen, hängt von der Profiltiefe ab. Grundsätzlich sind 1,6 Millimeter das Mindestmaß, der ADAC warnt aber schon vor Reifen mit weniger als vier Millimetern Profiltiefe. Diese seien nur bedingt winterfähig. Auch sollten die Reifen nicht älter als acht Jahre sein. AZ

Mehrere Informationen zum Thema Winterreifen finden sie bei den FAQs des ADAC.

ADAC-Test aktueller Winterreifenmodelle

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.