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  3. ICE-Unglück: Doch keine 12-Millionen-Klage gegen Müllfahrer

ICE-Unglück
14.06.2012

Doch keine 12-Millionen-Klage gegen Müllfahrer

Der Müllwagenfahrer, der den Unfall mit dem ICE verursacht hatte, muss nun wohl doch keinen Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen.
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Der Müllwagenfahrer, der den Unfall mit dem ICE verursacht hatte, muss nun wohl doch keinen Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen.
Foto: dpa

Der Müllfahrer, der vor knapp zwei Jahren ein ICE-Unglück verursacht hatte, sollte auf Schadenersatz in Millionenhöhe verklagt werden. Bei einem Bruttogehalt von 1.300 Euro.

Knapp zwei Jahre nach dem ICE-Unglück im pfälzischen Lambrecht (Kreis Bad Dürkheim) sah es so aus, als müsse der Verursacher, ein 37 Jahre alter Müllwagenfahrer, mit einer Millionenklage rechnen. Im August 2010 war Kai G. mit dem Mülltransporter von einer Straße abgekommen. Anschließend war er eine Böschung auf das Gleisbett hinuntergerutscht. Ein herannahender ICE mit 300 Passagieren konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und wurde von dem Müllwagen aufgeschlitzt. Bei dem Unglück wurden 15 Menschen verletzt.

Zivilklage gegen Müllfahrer, seinen Arbeitgeber und dessen Versicherung

Wie Jessica Voß von der Kaskoversicherung der Deutschen Bahn, AXA Corporate Solutions, gegenüber AZ Online erklärt, habe man den Schaden für den Kunden umgehend ersetzt. Zwischenzeitlich war Kai G. vom Landgericht Frankenthal zu einer Geldstrafe von rund 2000 Euro verurteilt worden, weil er aufgrund überhöhter Geschwindigkeit von dem Weg abkam. Da der Verursacher des Unglücks dadurch feststand, hatte die AXA vor, ihn in Regress zu nehmen und das Geld zurückzufordern.

Wie Jessica Voß weiter erklärt, kommt auf den Müllwagenfahrer "definitiv keine Millionenklage" zu. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers, eine private Entsorgungsfirma, habe den Schaden bereits teilweise ersetzt.

Wie der Anwalt des 37-Jährigen, Samuel Schwake gegenüber AZ Online sagt, sei das Statement der AXA "schlichtweg falsch".  Die Ergebnisse eines Strafprozesses könnten nicht ohne Weiteres auf ein Zivilverfahren übertragen werden. Es müsse mit einer vollkommen neuen Beweisaufnahme begonnen werden. Andererseits könne seinen Mandanten die Haftung nur dann voll treffen, wenn das Gericht eine "erhebliche" Sorgfaltspflichtverletzung feststellen würde. "Alles andere muss man abwarten, mir liegt noch nicht einmal die Klageschrift vor", so Schwake weiter.

Eine Haftpflichtversicherung begleicht nicht nur vom Schädiger verursachte Schäden in Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Bei unberechtigten Schadenersatzansprüchen wehrt die Haftpflichtversicherung die Ansprüche ab. Sollte der "Geschädigte" daraufhin einen Rechtsstreit anstreben, führt die Haftpflichtversicherung für Sie den Prozess und trägt auch die Kosten hierfür. Sie wandelt sich dann sozusagen in eine Art „Rechtsschutzversicherung“ um.

Was deckt die private Haftpflichtversicherung ab?

Die Privathaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken ab, denen man als Privatperson ausgesetzt ist.(Besondere Risiken, wie z. B. Bauherren, Tierhalter, Haus- und Grundbesitzer) müssen extra versichert werden. Die Versicherungsunternehmen leisten üblicherweise für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, wenn eine aus dem Vertrag versicherte Person einen anderen Menschen oder eine Sache fahrlässig verletzt oder schädigt. Wenn vorsätzlich gehandelt wird, leistet die Privathaftpflichtversicherung nicht.

Zahlt meine Haftpflichtversicherung auch bei fahrlässigem Verhalten?

Bei der privaten Haftpflichtversicherung kommt es nicht selten zu Fällen, die mit einer leichten Fahrlässigkeit des Schädigers bewertet werden. So liegt beispielsweise eine leichte Fahrlässigkeit vor, wenn ein Heimwerker sein Arbeitsgerät von einer Erhöhung herunterfallen lässt, weil er es nicht gut festgehalten hat. Eine Grobe Fahrlässigkeit würde von der privaten Haftpflichtversicherung unterstellt werden, wenn der Heimwerker sein Arbeitsgerät achtlos weggeworfen hat, in der Annahme, er würde niemanden treffen, ohne sich vorab jedoch vergewissert zu haben. Die Privathaftpflicht zahlt sowohl bei leichter als auch bei grober Fahrlässigkeit.

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