Dreieinhalb Jahre Haft für Todesfahrer von Eppendorf
Der Todesfahrer von Eppendorf muss ins Gefängnis. Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilte ihn das Landgericht Hamburg zu dreieinhalb Jahren Haft.
Mehr als ein Jahr nach dem Horror-Unfall mit vier Toten ist der Todesfahrer von Hamburg Eppendorf am heutigen Dienstag zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Wie das Landgericht Hamburg entschied, habe sich der 40-Jährige der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht. Mit seinem Urteil blieb das Gericht knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten sowie einen Führerscheinentzug auf Lebenszeit beantragt hatte.
Anwalt hatte zuvor Freispruch gefordert
Bevor es zum Urteilsspruch gegen den Todesfahrer kam, hatte die Verteidigung noch am heutigen Dienstagvormittag Freispruch gefordert. Der epileptische Anfall sei für den 40-jährigen Angeklagten damals tatsächlich aus heiterem Himmel gekommen, sagte der Anwalt Ralph-Dieter Briel im Landgericht Hamburg. Der Verteidiger stellte erneut einen Befangenheitsantrag gegen einen Gutachter.
Mit mindestens 100 Sachen über rote Ampel gerast
Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft am 12. März 2011 mit mindestens Tempo 100 über eine rote Ampel gerast sein. Sein Wagen schleuderte in eine Gruppe von Fußgängern und Radlern. Vier Menschen kamen ums Leben, darunter der Sozialwissenschaftler Günter Amendt und der Schauspieler Dietmar Mues. Drei weitere Opfer erlitten Verletzungen.AZ/dpa
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