Fall Kachelmann: Gutachten der Psychologin mit Spannung erwartet
Heute geht der Vergewaltigungsprozess um Jörg Kachelmann in die nächste Runde. Diesmal geht es um die Glaubwürdigkeit der Ex-Freundin.
Die 38 Jahre alte Radiomoderatorin beschuldigt Jörg Kachelmann, sie nach einem Streit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. An die entscheidenden Details kann sie sich jedoch nicht mehr erinnern. Der 52 Jahre alte Kachelmann bestreitet die Tat, schweigt jedoch im Prozess. Seine Anwälte gehen von einer Falschanschuldigung der Frau aus, die aus Rache handle nachdem sie von seiner jahrelangen Untreue erfahren hatte. Der Prozess soll bis 27. Mai 2011 dauern.
Fall Kachelmann: Inhalt des Gutachtens gegensätzlich interpretiert
Das Landgericht Mannheim will sich am 38. Verhandlungstag mit der Aussage des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers auseinandersetzen. Dazu wird die Bremer Psychologieprofessorin Luise Greuel ihr Gutachten zur Glaubhaftigkeit der früheren Freundin Kachelmanns vortragen. Der Inhalt dieses Gutachtens war in der Vergangenheit gegensätzlich interpretiert worden. Medien berichteten bereits im Vorfeld des Prozesses, die Sachverständige halte die Aussage zur mutmaßlichen Vergewaltigung für so lückenhaft, dass man nicht von einem tatsächlichen Geschehen ausgehen könne. Die Staatsanwaltschaft interpretierte das Gutachten dagegen im Ergebnis als Bestätigung der Anklagevorwürfe.
Erörterung des angeblichen Vergewaltigungsvorganges
Kachelmanns neuer Verteidiger Johann Schwenn stellte dann im Dezember 2010 einen Befangenheitsantrag gegen die Sachverständige Greuel, der jedoch im Januar von der Strafkammer abgelehnt wurde. Ob Greuel, die als führende Aussagepsychologin gilt, ihr Gutachten am Montag öffentlich erstattet oder die Öffentlichkeit wegen der Erörterung des angeblichen Vergewaltigungshergangs zumindest teilweise ausgeschlossen wird, ist noch offen.
Am kommenden Donnerstag will die 5. Große Strafkammer einen weiteren Sachverständigen hören. Er soll ein Gutachten zur Persönlichkeit des angeklagten 52-Jährigen erstatten. dapd/dpa/AZ
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