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  3. Silvester: Feuerwerk: Wer zahlt für mein beschädigtes Auto?

Silvester
29.12.2011

Feuerwerk: Wer zahlt für mein beschädigtes Auto?

Ordnungsgemäß abgeschossenes Feuerwerk und Böllerschüsse sind für im Freien geparkte Autos kaum eine Gefahr. Trotzdem sollten Wagen an Silvester am besten in der Garage geparkt werden. Dort sind sie auch vor üblen Streichen sicher.
Foto: dpa

Es ist die Angst jedes Autofahrers an Silvester: Eine ausgebrannte Rakete fällt auf den geparkten Wagen. Was kann in diesem Fall passieren - und zahlt die Versicherung?

Um es gleich vorweg zu nehmen: Ordnungsgemäß abgeschossenes Feuerwerk und Böllerschüsse sind für im Freien geparkte Autos kaum eine Gefahr. "Fällt eine ausgebrannte Rakete direkt auf ein Auto, sind erfahrungsgemäß keine größeren Schäden zu befürchten", berichtet der ADAC. Das gelte auch für Cabrios.

Auch sei es "so gut wie ausgeschlossen", dass durch Feuerwerk oder Böller ein Auto in Flammen aufgehe. Das sei allenfalls denkbar, wenn eine Rakete aus naher Entfernung auf einen Wagen abgeschossen wird und diese dann direkt am Fahrzeug ausbrennt. In diesem Fall könnten die Scheiben zu Bruch gehen oder an Lack und Innenraum Schmauchspuren entstehen. Deshalb rät der ADAC auch, Raketen oder anderes Feuerwerk nicht auf Autodächern oder Kühlerhauben zu entzünden.

Das Risiko von Fahrzeugschäden in der Silvesternacht ist also eher gering - sofern es nicht Randalierer darauf anlegen, Autos bewusst zu beschädigen. Trotzdem raten die Experten des Automobilclubs, das Auto zum Jahreswechsel in einer ruhigeren Seitenstraße, am besten aber in einer Garage abzustellen. Dort sei es nicht nur nur vor verirrten Raketen sicher, "sondern auch vor üblen Streichen angetrunkener Passanten".

Vollkasko übernimmt Schäden durch Raketen und Böller

Wird der Wagen an Silvester trotzdem von Feuerwerk beschädigt, haftet derjenige, der die Rakete oder den Böller abgeschossen hat. Kann dieser nicht herausgefunden werden, greift die Vollkaskoversicherung. Vollkaskoversicherungen übernehmen außerdem mutwillige Beschädigungen.  "Für Schäden an Scheiben durch Brand oder Explosion kommt die Teilkasko auf", so der ADAC. Zu einer Rabattrückstufung kommt es dann nicht, obwohl die Versicherung den Schaden reguliert. AZ

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