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  3. Foodwatch vs. Unilever: Foodwatch zieht gegen Margarine "Becel pro.activ" vor EU-Kommission

Foodwatch vs. Unilever
01.09.2015

Foodwatch zieht gegen Margarine "Becel pro.activ" vor EU-Kommission

Die Margarine «Becel pro.activ»: Im Prozess um die Klage gegen Unilever, im Streit um die vermeintlich cholesterinsenkende Margarine wendet sich Foodwatch nun an die EU-Kommission.
Foto: Tobias Hase/dpa

Das Hamburger OLG entschied gegen die Klage von Foodwatch. Jetzt will die Verbraucherschutzorganisation sich an die EU-Kommission wenden. Sie fordern den Zulassungsentzug der Margerine.

Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hat im Streit um die cholesterinsenkende Margarine "Becel pro.activ" erlitten. Äußerungen eines Wissenschaftlers über die Margarine seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, urteilte das Hanseatische Oberlandesgerichts (OLG) am Dienstag. Diese wurden vom Lebensmittelkonzern verbreitet. Das Unternehmen darf weiterhin erklären, dass es aus wissenschaftlicher Sicht keine Hinweise auf mögliche Gesundheitsrisiken mit "Becel pro.activ" gebe.

Jetzt wird die EU-Kommission eingeschaltet. Dort sei der Antrag gestellt worden, dem Produkt die Zulassung als Lebensmittel zu entziehen, teilte Foodwatch mit. Foodwatch führte zur Begründung mehrere Studien an, wonach Produkte wie "Becel pro.activ" bestimmte Nebenwirkungen, wie beispielsweise Ablagerungen in den Gefäßen, hervorrufen könnten.

Keine Risiken durch Margarine mit Pflanzensterinen?

Laut Unilever ignoriere Foodwatch "erneut absichtlich" den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion. Unilever führte in einer Stellungnahme ebenfalls Studien an, aus denen hervorging, dass Produkte wie "Becel pro.activ" "sicher" seien, den Cholesterinspiegel tatsächlich senkten und damit einen Beitrag leisten könnten, "einen Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu reduzieren".

In der Margarine "Becel pro.activ" sind bestimmte Pflanzenstoffe, sogenannte Sterine, enthalten, um eine cholesterinsenkende Wirkung zu erzielen. Neben Foodwatch ist das Produkt auch dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Dorn im Auge. Auf eine Klage des vzbv hin stufte das Landgericht Hamburg im April eine Werbeanzeige von Unilever für das Produkt als unzulässig ein. Auch Foodwatch warf Unilever vor, dass Nebenwirkungen der mit Pflanzensterinen angereicherten Margarine zu verschleiern. Daher wollte Foodwatch die umstrittenen Angaben zu dem Produkt untersagen lassen. Es spreche vieles dafür, vor dem Bundesgerichtshof in Revision zu gehen, kündigten Vertreter der Organisation an. AZ/dpa/afp

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