"Happy Birthday" darf jetzt kostenlos gesungen werden
Nach jahrelangem Rechtsstreit wird "Happy Birthday", die wohl bekannteste Geburtstags-Hymne der Welt, künftig Allgemeingut und darf kostenlos gesungen werden.
Einmal alle 365 Tage bekommt es fast jeder zu hören: "Happy Birthday to you", oder hierzulande auch: "Zum Geburtstag viel Glück". Doch für manchen Ständchensänger konnte das weltbekannte Lied zu einem teuren Geburtstagsgeschenk werden - wenn die Firma Warner Music kommerzielle Absichten hinter dem Gesang vermutete. So zum Beispiel für die US-Sängerin Rupa Marya, die 455 Dollar an Warner zahlen sollte, weil sie das Lied auf einem ihrer Konzerte geträllert hatte.
Happy Birthday ist jetzt Allgemeingut
Damit ist nun Schluss. Ein Richter in Los Angeles segnete am Montag einen Vergleich zwischen der Musikfirma und einem Klägerverbund ab. Der Entschluss macht das Lied zum Allgemeingut.
Ursprünglich wurde zu der Melodie nicht alles Liebe zum Geburtstag, sondern ein guter Morgen gewünscht. 1893 komponierten die Schwestern Mildred und Patty Hill aus Kentucky das Lied. Die beiden arbeiteten als Kindergärtnerinnen und waren auf der Suche nach einem eingängigen Song, den sie mit ihren jungen Schützlingen zur Begrüßung singen konnten. Wie es danach zu seiner großen Berühmtheit kam und wer es auf "Happy Birthday" umdichtete, ist nicht genau bekannt.
Warner erwarb 1988 die Rechte für die kommerzielle Nutzung und verlangte fortan Gebühren, sobald die Melodie auf Tonträgern, in Filmen oder auch aus elektronischen Grußkarten erklang. Das spülte dem Konzern jährlich rund 1,8 Millionen Euro in die Kassen. Da das Gericht schon im September 2015 das Urheberrecht aufhob und sich der Rechtsstreit hinzog, wird es für den US-Konzern nun teuer. Rund 13 Millionen Euro muss die Firma zurückzahlen. Das machte den Klägeranwalt Daniel Schacht happy, sodass er gestern von einem "großen Sieg für die Öffentlichkeit und für Künstler" schwärmte. (mit dpa)
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