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Leipzig
17.10.2016

Heveling: Veraltete Regeln womöglich schuld an Al-Bakr-Suizid

Der unter Terrorverdacht festgenommene Dschaber al-Bakr hat sich im Leipziger Gefängnis erhängt.
Foto: Sebastian Willnow, dpa (Archivfoto)

Der terrorverdächtige Syrer Dschaber al-Bakr hat sich im Leipziger Gefängnis das Leben genommen. Sind veraltete Regeln schuld?

Veraltete Verfahrensregeln könnten dazu beigetragen haben, dass sich der terrorverdächtige Syrer Dschaber al-Bakr in einem Leipziger Gefängnis das Leben nehmen konnte. "Es ist am drängendsten, zu fragen, warum Al-Bakr nicht zum Generalbundesanwalt nach Karlsruhe verbracht wurde. Denn der ist für Terrorismus zuständig. Trotzdem hat man das bei den Behörden in Sachsen gelassen", sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Ansgar Heveling (CDU), am Montag im RBB-Inforadio.

"Da passt vielleicht vieles nicht so ganz"

Als möglichen Grund dafür führte Heveling an, dass es schon einen Haftbefehl gegen Al-Bakr gegeben habe. "Das zeigt, dass unsere strafprozessualen Vorschriften auf solche Fälle des islamistischen Terrorismus noch nicht richtig zugeschnitten sind. Das Terrorismusstrafrecht stammt aus den 70er-Jahren, der Zeit des RAF-Terrorismus, und da passt vielleicht auch vieles nicht so ganz."

Zum Vorschlag der CSU, islamistische Gefährder in Präventivhaft zu nehmen, sagte Heveling: "Da gibt es zu Recht hohe verfassungsrechtliche Hürden - das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, dass die Überwachung von Gefährdern bei den Sicherheitsbehörden enorm viel Personal bindet, auch schon jetzt. Die Frage ist: Gibt es Möglichkeiten, das verfassungsfest zu regeln, um im Falle einer wirklich akuten Gefahr tätig werden zu können?" dpa

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