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Erdogan-Satire: Jan Böhmermann geht im Streit um "Schmähkritik" in Berufung
Erdogan-Satire
11.03.2017
Jan Böhmermann geht im Streit um "Schmähkritik" in Berufung
Ein Urteil des Landgerichts hatte Teile des Erdogan-Gedichts von Jan Böhmermann verboten. Nun möchte der Moderator Berufung einlegen. Er sieht sich in seinen Grundrechten verletzt.
Im Streit zwischen Recep Tayyip Erdogan und Jan Böhmermann um dessen Gedicht "Schmähkritik" will der TV-Moderator nach Informationen der Süddeutschen Zeitungdas Urteil des Landgerichts Hamburg anfechten. Böhmermann-Anwalt Christian Schertz habe am Freitag Berufung eingelegt, berichtete die Zeitung.
Einige Verse der Böhmermann-"Schmähkritik" von Gericht verboten
Das Landgericht hatte am 10. Februar einer Klage des türkischen Präsidenten teilweise stattgegeben. Die Pressekammer verbot dem Satiriker, "ehrverletzende" Verse des gegen Erdogan gerichteten Gedichts zu wiederholen. Erdogan wollte den Beitrag komplett verbieten lassen.
"Herr Böhmermann wird die durch das Urteil erfolgte Einschränkung seiner Grundrechte nicht akzeptieren", sagte Schertz. "Man kann ein Kunstwerk nicht in Einzelteile sezieren."
Das Gericht habe den aktuellen Gesamtkontext nicht berücksichtigt. Erdogan schränke die Grundrechte in der Türkei systematisch ein und lasse Kritiker und Journalisten inhaftieren. "Das übersteigerte Ehrempfinden" Erdogans dürfe ebenso wenig zum Maßstab des deutschen Rechtsstaates werden wie persönlicher Humorgeschmack oder strategische Erwägungen der Politik.
Ein Sprecher des Gerichts konnte auf Anfrage nicht bestätigen, dass die Berufung bereits eingegangen ist. dpa
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