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  3. Berlin: Künstlerin will Hundewelpen auf Bühne erdrosseln: Gericht verbietet "Performance"

Berlin
27.04.2012

Künstlerin will Hundewelpen auf Bühne erdrosseln: Gericht verbietet "Performance"

Gericht untersagt Erdrosseln von Hundewelpen: Das grausame Töten von Hundewelpen fällt weder unter die Freiheit der Kunst, noch ist es als Protest zulässig. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Freitag bekannt gegebenen Eilbeschluss (Symbolbild).
Foto: dpa

Ein Berliner Gericht hat es einer Künstlerin verboten, als "Performance" Hundewelpen zu erdrosseln. Mit der provokanten Aktion wollte die Künstlerin protestieren.

Gericht untersagt Erdrosseln von Hundewelpen: Das grausame Töten von Hundewelpen fällt weder unter die Freiheit der Kunst, noch ist es als Protest zulässig. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Freitag bekannt gegebenen Eilbeschluss. Darin bestätigte das Gericht das Verbot einer "Performance" in Berlin-Spandau, auf der zwei Welpen erdrosselt werden sollten. (Az: 24 L 113.12)

Künstlerin wollte Welpen mit Kabelbindern erdrosseln

Die Künstlerin, die gegen das Verbot des Bezirksamts geklagt hatte, wollte am Montag die "Performance" mit dem Titel "Der Tod als Metamorphose" im Spandauer Volkstheater abhalten. Laut Gericht sollten nach einer Meditation zwei Welpen mit Kabelbindern getötet werden.

Protest gegen Praxis in Spanien und Alaska

Mit der provokanten Aktion wollte die Künstlerin demnach darauf hinweisen, dass ausgediente Schlittenhunde in Alaska und leistungsschwache Jagdhunde in Spanien auf gleiche Weise zu Tode stranguliert würden. Die Künstlerin hatte den Abgaben zufolge argumentiert, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gerechtfertigt seien, weil das Grundgesetz "Kunstfreiheit vorbehaltlos garantiere".

Tierschutzgesetz verbietet

Das sah das Verwaltungsgericht anders: Nach dem Tierschutzgesetz dürfe niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, heißt es in dem Beschluss. Zudem sei es verboten, ein Tier zur Schaustellung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden seien. (afp, AZ)

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