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Todesstrafe
20.08.2014

Oberbayer in China zum Tode verurteilt - Schaltet sich Seehofer ein?

Ein Mann aus München ist in China zum Tode verurteilt worden. Ob der 36-Jährige tatsächlich hingerichtet wird, ist aber noch offen.
Foto: Wall/Symbolbild

Ein Mann aus Oberbayern ist in China wegen Doppelmordes zum Tode verurteilt worden. Ob der 36-jährige tatsächlich hingerichtet wird, ist aber noch offen.

Der Mann aus Oberbayern war wegen Mordes an seiner ehemaligen Freundin und deren Lebensgefährten verurteilt worden. Sein Anwalt sagte am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa, das Mittlere Volksgericht der südostchinesischen Stadt Xiamen habe das Urteil in erster Instanz gefällt. Es muss wie jedes Todesurteil vom Obersten Gericht in Peking bestätigt werden. 

Der Mann, der aus dem oberbayerischen Teisendorf im Chiemgau stammt, hatte laut Anklage im Juni 2010 seine frühere Freundin Jennifer aus Münchner Studententagen und deren neuen Freund auf offener Straße in Xiamen mit einem Hammer und einem Messer umgebracht. Der getötete Mann war ebenfalls Deutscher. Die Freundin hatte in München studiert, war aber Bürgerin Venezuelas. 

Motiv des Doppelmordes war mutmaßlich Eifersucht. Der Mann soll die beiden vor den Haupteingang eines großen Luxushotels gelockt haben. Augenzeugen berichteten, er habe maskiert in schwarzer Montur den beiden aufgelauert und sie niedergemetzelt. Die junge Frau soll noch auf den Knien um Gnade gefleht haben, bevor er sie umbrachte. Als Waise blieb ein inzwischen sechs Jahre altes Kind zurück, dass heute bei Verwandten in Deutschland aufwächst. 

Der Täter und seine Ex-Freundin hatten an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität gemeinsam Sinologie studiert. Sie trennte sich im Sommer 2005 von ihm. Er soll die Trennung nicht überwunden haben und begann sie als Stalker zu verfolgen, wie Freunde berichteten. Nach unbestätigten Angaben aus dem Bekanntenkreis bedrohte er sie mehrfach, sie soll sich deswegen sogar hilfesuchend an die Münchner Polizei gewandt haben. 2006 zog sie nach Xiamen, eine lebendige Hafenstadt im Südosten Chinas.

Das Gerichtsverfahren gegen den heute 36-Jährigen war schon vor drei Jahren abgeschlossen worden. Seit Sommer 2011 wartete er auf das Urteil. Ob er in Berufung gehen wird, war unklar. "Wir wissen es noch nicht", sagte sein chinesischer Anwalt Chen Liqun der dpa. "Er hat selbst noch keine Entscheidung getroffen." 

Gericht muss Todesstrafe bestätigen

Die Berufung müsste innerhalb von zehn Tagen eingereicht und vom obersten Gericht der Provinz Fujian verhandelt werden. Auf jeden Fall muss das Urteil vom höchsten Gericht in Peking bestätigt werden.

Der Deutsche war während des Verfahrens konsularisch betreut worden. Diplomaten wollten sich zu dem Fall wie üblich nicht äußern. Das Auswärtige Amt setzt sich grundsätzlich dafür ein, dass keine Todesstrafe verhängt wird, da diese in Deutschland abgeschafft und abgelehnt wird. 

In München ist die Staatsregierung eingeschaltet: "Wir stehen dazu in engem Kontakt mit dem Auswärtigen Amt", sagte eine Sprecherin des Justizministeriums.  "Das Bayerische Staatsministerium der Justiz teilt die ablehnende Haltung der Bundesregierung in Bezug auf die Todesstrafe uneingeschränkt und begrüßt die intensiven Bemühungen des Bundes, die Todesstrafe in diesem Fall abzuwenden", hieß es in der kurzen Stellungnahme weiter. "Wenn es Möglichkeiten gibt, das zu erreichen, wird Bayern selbstverständlich jeden möglichen Beitrag dazu leisten." Für den Oktober ist seit längerem ein Besuch von Ministerpräsident Horst Seehofers (CSU) in China geplant.

Sollte das Todesurteil vollstreckt werden, wäre der 36-Jährige der erste Deutsche, der in China hingerichtet würde. In China kann eine Todesstrafe auch auf Bewährung verhängt werden, was in eindeutigen Mordfällen aber ungewöhnlich wäre. Meist wird die Strafe dann nach zwei Jahren in lebenslange Haft umgewandelt.

Nach Darstellung von Amnesty International lässt Peking jährlich deutlich mehr als 1000 Menschen hinrichten. Eine konkrete Jahresschätzung für das Land veröffentlicht die Organisation seit 2009 nicht mehr, weil Peking die Zahlen als Staatsgeheimnis betrachtet und keine verlässliche Schätzung möglich ist. Sollte das Todesurteil vollstreckt werden, wäre der 36-Jährige der erste Deutsche, der in China hingerichtet würde. AZ, dpa

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