Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Prozess: Prinzessinnen quälen Bedienstete

Prozess
24.06.2017

Prinzessinnen quälen Bedienstete

Scheich-Witwe und Töchter verurteilt. Nebenkläger: „Moderne Form der Sklaverei“

Das Urteil ist 95 Seiten lang. Die Richterin braucht über eine Stunde, um es vorzulesen. Das Papier enthält Details über die erniedrigenden Bedingungen, unter denen die Angestellten einer Scheich-Witwe und sieben ihrer Töchter in einem Brüsseler Luxushotel arbeiten mussten. Es ist eine Geschichte über Sklaverei, wie sie heute noch existiert, mitten in Europa.

In dem heute neu geführten Luxushotel, wo die Prinzessinnen 2007 und 2008 mit ihrer Entourage residierten, hatte die Familie aus den Vereinigten Arabischen Emiraten den ganzen vierten Stock gemietet. Ständig einsatzbereit, ohne Aussicht auf Erholung und faktisch eingesperrt: So sahen laut Urteil die Arbeitsbedingungen aus, unter denen die mehr als 20 Bediensteten für die Hoheiten schuften mussten. Zuvor hatte die Familie die Frauen unter falschen Versprechungen angeworben, einigen wurden die Pässe abgenommen. Bekannt wurden die Zustände, weil Bedienstete flüchteten und die Behörden informierten. Jetzt wurden die Prinzessinnen wegen Menschenhandels und erniedrigender Behandlung ihrer Angestellten zu jeweils 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Außerdem soll jede eine Geldstrafe in Höhe von 165000 Euro zahlen. Davon ist laut Richterspruch jeweils nur die Hälfte sofort fällig. Die Zahlung des Restbetrags ist nur dann fällig, wenn sich die Prinzessinnen nach belgischem Recht etwas zu- schulden kommen lassen. Die Familie hat aber längst das Land verlassen. Die Ankläger hatten jeweils 18 Monate und fast 1,9 Millionen Euro gefordert. Das Urteil fiel laut den Richtern milder aus, weil seit den Taten schon neun Jahre vergangen sind. Verstöße gegen das Sozial- und Arbeitsrecht sahen die belgischen Richter als nicht erwiesen an: Nicht die Prinzessinnen, sondern ein Privatunternehmen mit Sitz in den Emiraten war Arbeitgeber der Angestellten. Dass die Inhaber der Firma Mitglieder der Scheich-Familie sind, fiel für die Richter nicht ins Gewicht.

Einige Opfer erhalten Geld für den „moralischen Schaden“. Die Beträge variieren, mal sind es 5000, mal 1800 Euro. Ein Anwalt hatte deutlich mehr gefordert. „Die Prinzessinnen waren effektiv die Arbeitgeber unserer Mandantinnen“, kritisiert Nebenklägervertreter Jean-Pierre Jacques. Gleichzeitig seien er und seine Kollegen zufrieden, weil das Gericht festgestellt habe, „dass es sich um eine moderne Form von Sklaverei handelt“. Zwar ist Sklaverei verboten, sie existiert faktisch dennoch. Laut der Internationalen Arbeitsorganisation werden weltweit fast 21 Millionen Menschen zur Arbeit in Fabriken, auf Feldern, in Haushalten oder auf Baustellen gezwungen. Marie Frech, dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.