Spätestens nach 20 Tagen wird der neue Papst gewählt
Papst Benedikt XVI. tritt zurück. Spätestens 20 Tage danach ein neues Oberhaupt der Katholischen Kirche gewählt werden. Das kann allerdings dauern.
Frühestens am 15., spätestens am 20. Tag nach dem Tod eines Papstes müssen die Kardinäle zur Wahl eines Nachfolgers zusammentreten. Dieses Prozedere tritt auch mit dem Abend des 28. Februar 2013 ein, wenn der Rücktritt von Benedikt XVI. gültig wird.
Zum Konklave werden die Kardinäle vom Dekan des Kardinalskollegiums, Kardinal Angelo Sodano, einberufen. An der am Montag beginnenden Wahl dürfen jedoch nur die derzeit 118 Purpurträger teilnehmen, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Begriff Konklave stammt aus dem klassischen Latein und bedeutet "verschlossener Raum". Denn während des Wahlvorgangs sind die Kardinäle von der Außenwelt abgeschlossen.
Gewählt wird in der Sixtinischen Kapelle
Wahlort und Stätte der Beratungen ist die Sixtinische Kapelle. Jeder Kontakt nach außen, die Benutzung von Aufnahme- und Übermittlungsgeräten oder von Zeitungen, Radios und Fernsehen, ist den Papstwählern untersagt. Die Kardinäle wohnen im neuen Gästehaus Santa Marta auf dem Gelände des Vatikanstaates. Zugelassen sind auch einige Helfer, darunter Ärzte, die, wie zuvor die Kardinäle, absolute Geheimhaltung schwören müssen.
Zum Papst gewählt ist, wer zwei Drittel der Wählerstimmen auf sich vereinigt. Frühere Wahlmodi, etwa per Akklamation oder durch die Bestimmung von Wahlmännern, hat Johannes Paul II. (1978-2005) in seiner Papstwahlverordnung von 1996 abgeschafft. Die Wahl erfolgt per Stimmzettel, die anschließend bis zu zwei Mal täglich samt Unterlagen verbrannt werden. Traditionell wird dabei "schwarzer oder weißer Rauch" als Signal für die Öffentlichkeit erzeugt.
Bleibt die Wahl nach drei Tagen ohne Ergebnis - vorgesehen sind, außer am Eröffnungstag, je zwei Wahlgänge vormittags und nachmittags -, wird eine eintägige Gebets- und Denkpause eingelegt. Es folgen drei weitere Abschnitte von jeweils sieben Urnengängen. Erst wenn auch diese erfolglos waren, können sich die Wähler auf einen Modus mit absoluter Mehrheit einigen.
Nach erfolgter Wahl fragt der Kardinaldekan den Gewählten, ob er die Wahl annimmt und welchen Namen er sich gibt. Darüber fertigt der Päpstliche Zeremoniar eine Urkunde aus. Danach teilt der Kardinal-Protodiakon den auf dem Petersplatz wartenden Menschen mit den Worten "Habemus Papam" (Wir haben einen Papst) die Wahl sowie den Namen des neuen Papstes mit. Dieser spendet dann seinen ersten Segen "urbi et orbi".
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