Strafbefehle wegen Misshandlung von Affen beantragt
Nach den Skandal um Affenversuche am Tübinger Max-Planck-Institut sollen drei Mitarbeiter nun Strafe zahlen. Ihnen wird vorgeworfen, Versuche mit Affen zu spät beendet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat Strafbefehle wegen Tiermisshandlung gegen drei verantwortliche Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts beantragt. Der 67-jährige Bereichsleiter, der 49-jährige Versuchsleiter und der 55-jährige stellvertretende Tierhalter sollen vom Tübinger Amtsgericht aufgefordert werden, Geldstrafen bezahlen, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Sie sollen von 2013 bis 2015 bei drei Affen die Versuche zu spät beendet und dadurch den Tieren länger andauernde Leiden zugefügt zu haben.
Inzwischen sind die Versuche mit Affen am Max-Planck-Institut beendet
Am Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik wurde Hirnforschung mit Affen betrieben, Tierschützer hatten mit versteckter Kamera in dem Labor gefilmt - zum Beispiel einen blutverschmierten Affen - und Anzeigen gegen Mitarbeiter erstattet. Inzwischen wurden an dem Institut die Versuche mit Affen beendet - nach Angaben des verantwortlichen Forschers Nikos Logothetis, weil ihm der Rückhalt aus der Wissenschaft fehlte.
Das Ermittlungsverfahren gegen weitere Beschuldigte wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde laut Staatsanwaltschaft eingestellt. Diese Personen konnten nach Erkenntnis der Staatsanwaltschaft nicht über den Abbruch von Versuchen entscheiden. (dpa/lsw)
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