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  3. RAF-Prozess: Vier Jahre Haft für Verena Becker: Buback-Sohn enttäuscht

RAF-Prozess
06.07.2012

Vier Jahre Haft für Verena Becker: Buback-Sohn enttäuscht

Nebenkläger Michael Buback, Sohn des RAF-Mordopfers, glaubt nach wie vor, dass Verena Becker selbst auf dem Soziussitz des Motorrads saß und seinen Vater erschoss.
Foto: dpa

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 schuldig gesprochen.

Die Richter verurteilten sie am Freitag zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Davon gelten zweieinhalb Jahre bereits wegen ihrer früheren Verurteilung als abgegolten. Michael Buback, Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, äußerte sich am Freitag enttäuscht über das Urteil gegen Verena Becker. Er hatte bis zum Schluss des Prozesses an seiner These festgehalten, dass Becker selbst die tödlichen Schüsse abfeuerte. Hierfür ergab die Hauptverhandlung jedoch keine tragfähigen Anhaltspunkte.

Michael Buback sagte nach der Verkündung des Schuldspruchs: "Wir haben zur Kenntnis genommen, dass es dem Gericht nach 21 Monaten nicht gelungen ist, der Aufklärungspflicht nachzukommen." Die Bundesanwaltschaft stehe bei der Aufklärung des Falls wieder am Anfang. Wer die beiden unmittelbaren Täter waren, konnte das Gericht nicht klären. Dies sei nicht zufriedenstellend, sagte Michael Buback weiter. Er zeigte sich zugleich erleichtert, dass das Verfahren beendet ist. "Es ist für uns ein sehr guter Tag. Wir sind glücklich, dass wir diesen Prozess nicht mehr ertragen müssen.

Buback und seine beiden Begleiter waren vor 35 Jahren von einem Mordkommando der Roten Armee Fraktion (RAF) in Karlsruhe in ihrem Dienstwagen von einem Motorrad aus erschossen worden. Wer die beiden unmittelbaren Täter waren, konnte das Gericht in dem mehr als anderthalb Jahre dauernden Verfahren nicht klären.

Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren wegen Beihilfe gefordert. Becker habe innerhalb der RAF eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für den Mordanschlag gespielt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die 59 Jahre alte Angeklagte hatte in einer Erklärung vor Gericht jede Beteiligung bestritten. (dpa)

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