Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. US-Wahl: Wie Justin Timberlake mit einem Wahlkabinen-Selfie für Aufregung sorgt

US-Wahl
26.10.2016

Wie Justin Timberlake mit einem Wahlkabinen-Selfie für Aufregung sorgt

Das Selfie schoss Sänger Justin Timberlake in seiner Heimat Tennessee.
Foto: Britta Pedersen, dpa

Justin Timberlake greift in der Wahlkabine zum Handy und schießt ein Selfie. Das Problem: Darauf stehen in Tennessee 30 Tage Haft oder eine Geldstrafe.

Justin Timberlake wollte seinen Fans offenbar ganz deutlich machen, worum es bei der anstehenden Wahl in den USA geht. "Hey! Ihr!", schrieb der Sänger in einem Post im Foto-Netzwerk Instagram. "Ich bin gerade von Los Angeles nach Memphis geflogen, um abzustimmen." Und weiter: "Keine Entschuldigungen, liebe Leute!"

Timberlake hatte sich auf den Weg in seine Heimat Tennessee gemacht, um dort frühzeitig seine Stimme abzugeben - und andere aufzufordern, es ihm gleich zu tun. Das Problem an der ganzen Sache: Timberlakes Aufforderung, wählen zu gehen, stand unter einem Selfie, das Timberlake beim Abstimmen in der Wahlkabine geschossen hatte.

Selfie von Timberlake: Fotos aus Wahlkabinen sind verboten

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den Inhalt von Twitter anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Twitter International Company Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wie CNN berichtet, hat Tennessees Gouverneur Bill Haslam vergangenes Jahr ein Gesetz unterzeichnet, dass es Wählern zwar erlaubt, ihre Handys in der Wahlkabine zu benutzen, um sich über die Abstimmung und die Kandidaten zu informieren. Fotografieren und Videos aufnehmen allerdings ist verboten. Wer dennoch - wie Timberlake - ein Foto schießt, dem drohen in Tennessee demnach 30 Tage Haft oder eine Geldstrafe in Höhe von 50 Dollar.

Timberlake jedoch muss nach anfänglicher Aufregung offenbar nichts von alledem befürchten. "Niemand in unserem Büro untersucht den Vorfall derzeit", heißt es in einem Statement der Bezirks-Staatsanwältin Amy Weirich, aus dem die Nachrichtenseite Commercial Appeal zitiert. "Auch in Zukunft werden wir unsere beschränkten Kapazitäten dafür nicht einsetzen."

Zuvor hatte es von einem Vertreter der Staatsanwaltschaft geheißen, man sei über Timberlakes Selfie informiert, der Fall werde untersucht.

Timberlake hat sein Selfie unterdessen gelöscht. AZ

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.