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Jackson-Prozess
30.08.2011

Zeugen des Leibarztes vom Gericht abgelehnt

Dr. Conrad Murray drohen im Falle eines Schuldspruchs bis zu vier Jahre Haft., dpa

Im Prozess gegen Michael Jacksons Leibarzt Conrad Murray hat das Gericht in Los Angeles sechs von der Verteidigung benannte Zeugen abgelehnt.

Der Richter Michael Pastor gab am Montag einem Antrag der Staatsanwaltschaft statt und schloss die Ärzte, darunter Jacksons langjährigen Hautarzt Arnold Klein, als Zeugen in dem für Ende September angesetzten Prozess wegen fahrlässiger Tötung aus.

Die Verteidigung von Jacksons Leibarzt Murray hatte die Zeugen ursprünglich ausgewählt, um Medikamentenabhängigkeiten Jacksons nachzuweisen. Ihrer Ansicht nach injizierte Hautarzt Klein dem "King of Pop" beispielsweise regelmäßig "ohne nachgewiesenen medizinischen Zweck" das Schmerzmittel Demerol und machte ihn abhängig davon.

Richter Pastor sah die beantragte Befragung der sechs Ärzte jedoch als "nicht relevant" an. Zwei weitere ehemalige Ärzte Jacksons, Allen Metzger und David Adams, ließ er hingegen als Zeugen zu. Metzger hatte im Jahr 2009 auf die Anfrage Jacksons nach Beruhigungsmittel seine Hilfe verweigert, Adams soll dem Musiker mehrfach das starke Betäubungsmittel Propofol verabreicht haben. Eine Überdosis des Arzneistoffs führte letztlich zu Jacksons Tod.

Michael Jackson war am 25. Juni 2009 im Alter von 50 Jahren in Los Angeles gestorben. Seinem damaligen Leibarzt Murray wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, seinem Patienten Propofol gegeben und dann den Raum verlassen zu haben. Murray bestreitet nicht, Jackson das Mittel verabreicht zu haben, besteht aber darauf, dass dies auf Wunsch des Sängers geschehen sei.

Bei einem Schuldspruch drohen Murray bis zu vier Jahre Haft. AFP/AZ

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