Bürgermeister Herbert Miche verliert Amt wegen Kritik an Flüchtlingen
Bürgermeister Herbert Miche in Walkenried verliert sein Amt wegen kritischer Äußerungen über Flüchtlinge. Die Kritik an der Flüchtlingspolitik könnte noch weitere Folgen haben.
Die Äußerungen über Flüchtlinge von CDU-Bürgermeister Herbert Miche in Walkenried waren sofort sehr umstritten. Jetzt hat er sein Amt deswegen verloren: Nachdem sich der 62-Jährige kritisch über die Flüchtlingspolitik geäußert hatte, wählte ihn der Gemeinderat einstimmig ab. Die CDU hatte sich von den Äußerungen ihres Parteifreundes distanziert.
Äußerungen über Flüchtlinge: Bürgermeister Herbert Miche in Walkenried verliert Amt
Dem CDU-Politiker Herbert Miche wurde vorgehalten, er habe sich im Internet gegen den unkontrollierten Zuzug von Kriminellen und Wirtschaftsflüchtlingen ausgesprochen, den Bau von Gefängnissen für diese Menschen und den Rücktritt von Bundeskanzlerin Merkel wegen ihrer Flüchtlingspolitik gefordert.
"Das Land (Deutschland) gehört uns Deutschen!" und "Wir müssen unser Land verteidigen!" Das schrieb der ehemalige Bürgermeister Herbert Miche laut NDR-Informationen auf der Facebook-Seite "Neues aus Osterode" über Asylbewerber. "Gefängnisse bauen, das ist auf Dauer finanziell die bessere Lösung", hieß es in einem Beitrag.
Herbert Miche erklärte NDR 1 Niedersachsen, er habe niemanden diffamiert, sondern sich nur gegen Asylmissbrauch ausgesprochen. Damit stehe er nicht alleine da. Zugleich bedauerte er allerdings seine, wie er sagte, "mehr als unglücklichen Formulierungen" über Flüchtlinge.
Bisherigem Bürgermeister von Walkenried droht Disziplinarverfahren
Dem jetzt abgewählten Bürgermeister von Walkenried droht zusätzlich auch ein Disziplinarverfahren. Denn er arbeitet als Polizist und muss sich wohl auch in diesem Amt für seine umstrittenen Äußerungen über Asylbewerber verantworten. dpa
Die Diskussion ist geschlossen.
(Verstoß NUB 7.2)
@Wolfgang B.: ja das leider so. Wehe man hat eine Meinung gegen allgemeinen Mainstream!
Soweit sind wir also schon in unserem "Rechtsstaat", da verliert man sein Amt und Ansehen, nur weil man anderer Ansicht ist. Da setzt man mal einfach so den Art. 5 GG außer Kraft! Und unsere werte Kanzlerin wird wahrscheinlich als "Heldin" in die Geschichte eingehen....traurig
Ich kenne kein Grundrecht in Deutschland das nicht irgendwie eingeschränkt ist, einmal mehr einmal weniger. Insbesondere Art. 5 GG. Der existiert nur noch auf dem Papier. Alles was der Obrigkeit nicht gefällt ist eben dann Volksvehetzung. So einfach ist das bei uns.
"verliert sein Amt", ja, es ist ein Wahlamt und hier ist es anscheinend zu einem Zerwürfnis mit seinem Gemeinderat gekommen, der Grund des Zerwürfnisses wurde benannt. Tja, wenn der Gemeinderat von heute auf morgen der Meinung gewesen wäre, die Nase der Bürgermeisters säße an der flachsen Stelle oder anderes, hätten sie ihn nach deren Gemeindeordnung genauso abwählen können, vermute ich einmal. Das ist so. Wodurch das Zerwürfnis zustande gekommen ist (hier unterschiedliche Meinungen zur Asyspolitik - natürlich aktuell von hohem öffentlichen Interesse), ist zweitrangig, Das hat nichts mit einer Verletzung Art 5 GG zu tun.
Endlich mal einer der sich die Wahrheit sagen traut und dann sowas! Die Frau Merkel wird sicher in die Geschichte eingehen mit ihrer Politik, fragt sich nur wie.
Nun, wenn der Gemeinerat/die CDU lieber der Wilkommenskultur frönen will, dann ist die Abwahl legitim.
Daß man aber als Polizist in diesem sogenannten Rechtsstaat weder unbequeme Tatsachen aussprechen ("Straftaten würden grundsätzlich nicht in laufenden Asylverfahren berücksichtigt, sagte eine Sprecherin des BAMF.") noch eigene Meinung haben dürfen soll, ist ein Skandal.
Willkommen in der DDR 2.0!
Nur keine Panik, ich fürchte es kommt noch schlimmer. Die Wahlen stehen vor der Tür, da wird kräftig, die freie Meinungsäußerung manipuliert.
hoch lebe das Recht der freien Meinungsäußerung
Unbequeme Poltiker werden abgesägt!
Mein Kommentar bezieht sich nun ausschließlich auf diesen Artikel:
Herr Miche hat doch eigentlich vollkommen Recht! (Verstoß NUB 7.2)