Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Studenten: Bafög-Empfänger bekommen ab 2016 mehr Geld

Studenten
20.08.2014

Bafög-Empfänger bekommen ab 2016 mehr Geld

Bafög-Empfänger bekommen bald deutlich mehr Geld.
Foto: Andrea Warnecke, dpa (Archivfoto)

Bafög-Empfänger bekommen ab 2016 deutlich mehr Geld. Auch andere Förderungen für Studenten und Schüler werden angehoben.

Gute Nachricht für Schüler und Studenten: Wer von ihnen Anspruch auf Bafög hat, bekommt ab dem Wintersemester 2016/2017 deutlich mehr Geld. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Steigerung des Bedarfssatzes um sieben Prozent, wie aus Regierungskreisen verlautete.

Neben dem Bafög steigt auch der Wohnzuschlag

Im selben Umfang werden auch die Einkommensfreibeträge angehoben. Der monatliche Förderhöchstsatz steigt um rund 9,7 Prozent von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro, der Wohnzuschlag steigt von 224 Euro auf 250 Euro.

Zuletzt neu aufgenommen wurde in den Gesetzentwurf noch eine Verbesserung für Studenten aus Nicht-EU-Ländern. Wer aus humanitären oder familiären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis hat oder geduldet ist, kann künftig schon nach 15 Monaten legalen Aufenthalts in Deutschland einen Bafög-Antrag stellen. Bisher galt eine Frist von vier Jahren. Mit dem Gesetzentwurf verpflichtet sich die Bundesregierung zudem, die Kosten für das Bafög ab dem kommenden Jahr komplett zu übernehmen. afp

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.