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Neue Gesetze
23.09.2017

Bald gelten härtere Strafen für Verkehrssünder

Der Bundesrat stimmt Verschärfungen bei Rettungsgassen und Handyverbot ebenso zu wie anderen Initiativen

Wer im Stau keine Rettungsgasse bildet, kann künftig deutlich stärker zur Kasse gebeten werden als bisher. Der Bundesrat billigte am Freitag eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, mit der die Behinderung von Rettungskräften künftig mit Bußgeldern von bis zu 320 Euro und Fahrverbot geahndet werden kann. Bisher waren lediglich 20 Euro fällig.

Die Teilnahme an Autorennen wird künftig nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet. Veranstaltern und Teilnehmern drohen zwei Jahre Haft. Kommen Menschen ums Leben oder werden schwer verletzt, sind bis zu zehn Jahre Gefängnis möglich. Die Autos der Beteiligten können beschlagnahmt werden, ihnen kann zudem der Führerschein abgenommen werden. Bisher wurden die Teilnehmer mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot belegt, Veranstaltern drohten 500 Euro.

Fahrer dürfen ihr Handy künftig nur noch benutzen, wenn sie es dafür nicht halten müssen oder das Gerät über Sprachsteuerung und Vorlesefunktion verfügt. Ohne diese Vorrichtung ist aber weiter eine „Blickzuwendung zum Gerät“ erlaubt, die der Verkehrslage angemessen ist.

Künftig gilt ein Verhüllungsverbot für Autofahrer. Niemand darf sein Gesicht so verdecken, dass es nicht mehr erkennbar ist.

Das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt nur für den gewerblichen Güterverkehr. Fahrzeuge zu Sport- und Freizeitzwecken sind nun offiziell von dem Verbot ausgenommen.

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Betreiber von Internetzugängen können künftig öffentliches WLAN anbieten, ohne für Rechtsverstöße von Nutzern verantwortlich gemacht zu werden. Mit dem neuen Telemediengesetz wird für Anbieter eines öffentlichen Internetzugangs die sogenannte Störerhaftung beendet. Behörden dürfen die WLAN-Betreiber nicht verpflichten, Nutzer zu registrieren oder ein Passwort zu verlangen. Freiwillig ist das Verlangen von Passwörtern aber weiter erlaubt. Bei illegalen Downloads können Netzsperren verhängt werden.

Sie sind künftig verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren insgesamt 20 Stunden fortzubilden. Lediglich Makler und Verwalter, die einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt haben, sind in den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit von der Fortbildungspflicht befreit.

Die SPD-regierten Länder haben einen Antrag zur Aufhebung des sogenannten Kooperationsverbots in der Bildung eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, mit den Ländern Gespräche darüber zu führen. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an der Bildung festzulegen. Die fachliche Verantwortung für die bildungspolitischen Ziele soll weiterhin bei den Ländern liegen. Der Antrag wurde nach ausgiebiger Diskussion an die Ausschüsse verwiesen.

Der Bundesrat hat einer Lockerung der Regelung bei Liveübertragungen von Gerichtsverfahren zugestimmt. Ähnlich wie bereits beim Bundesverfassungsgericht sollen auch beim Bundesgerichtshof Ton- und Rundfunkaufnahmen von Verhandlungen und Urteilsverkündungen möglich sein. Zudem dürfen Gerichte den Ton für Medienvertreter in andere Räume übertragen. (afp)

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