Ermittlungsverfahren gegen Guttenberg eingeleitet
Die Staatsanwaltschaft in Hof in Oberfranken hat in der Plagiats-Affäre um Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Geprüft werden soll insbesondere, ob strafrechtlich relevante Urheberrechts-Verletzungen vorliegen und ob es denn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gibt, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Hof. Gleichzeitig verwies er darauf, dass Karl-Theodor zu Guttenberg sein Mandat im Bundestag niederlegen wolle und damit seine Immunität erlöschen würde.
Bei der Staatsanwaltschaft in Hof gingen bis jetzt etwa 80 Strafanzeigen ein. Der häufigste Betreff ist, dass Guttenberg in seiner Dissertation das Urheberrecht verletzt habe. Der Sprecher der Behörde verwies darauf, dass eine mögliche Verletzung des Urheberrechts grundsätzlich nur dann verfolgt werden könne, wenn dies ein Geschädigter beantrage. Von einem solchen liege der Staatsanwaltschaft Hof bislang aber keine Anzeige vor.
Somit könne die Strafverfolgungsbehörde nur dann einschreiten, wenn ein öffentliches Interesse bestehe. Dies sei zum Beispiel dann der Fall, wenn der Täter einschlägig vorbestraft sei, ein erheblicher Schaden drohe, der Geschädigte in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht oder die öffentliche Sicherheit gefährdet sei.
Staatsanwaltschaft: Guttenberg im Visier
Karl-Theodor zu Guttenberg war am Dienstag zurückgetreten. Wegen des Plagiatsvorwurfs hatte ihm die Universität Bayreuth in der vergangenen Woche den Doktortitel aberkannt. Derzeit prüft sie, ob der CSU-Politiker bei seiner Arbeit vorsätzlich getäuscht hat. Guttenberg hatte dies bestritten und von "handwerklichen Fehlern" gesprochen.
Trotz aller Kritik gibt es nach wie vor eine große Zahl von Unterstützern. Schon jetzt wird über ein mögliches Comeback des Politstars spekuliert.
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