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  3. "Safe Harbor": Europäischer Gerichtshof stärkt Datenschutz für Internetnutzer

"Safe Harbor"
06.10.2015

Europäischer Gerichtshof stärkt Datenschutz für Internetnutzer

Der österreichische Facebook-Kritiker Max Schrems (l) hat sein Ziel erreicht.
Foto: Julien Warnand (dpa)

Tausende US-Unternehmen sollen nicht mehr die persönlichen Daten von EU-Bürgern speichern dürfen. Der Europäische Gerichtshof erklärt "Safe Harbor" als nicht sicher.

Der Europäische Gerichtshof hat den Datenschutz europäischer Bürger gegenüber internationalen Internetunternehmen gestärkt. Nach dem Urteil wird die Übermittlung persönlicher Daten europäischer Internet-Nutzer in die USA schwieriger. Der Europäische Gerichtshof erklärte die 15 Jahre alte „Vereinbarung zur unkomplizierten Datenübertragung“ für ungültig. Die Informationen seien in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff von Behörden und Geheimdiensten geschützt, das verletze die Rechte der Europäer, urteilten die Richter in Luxemburg. Auch müssten Bürger die Möglichkeit erhalten, in Europa gegen US-Unternehmen rechtlich vorgehen zu können.

Das Urteil trifft nicht nur Weltkonzerne wie Facebook oder Amazon

Rund 5000 amerikanische und europäische Unternehmen arbeiten damit auf einer Rechtsgrundlage, die es nicht mehr gibt. Tatsächlich sind es keineswegs nur die bekannten Internet-Konzerne wie Facebook, Amazon, Apple oder Microsoft, die Daten ihrer Nutzer von Europa in die USA überspielen und dort speichern. Betroffen sind auch kleine und mittelständische Betriebe, die Geschäfte diesseits und jenseits des Atlantiks tätigen.

Ausgelöst wurde das Urteil von dem 27-jährigen österreichischen Juristen Max Schrems, der den Verein „Europa gegen Facebook“ gründete. Schrems verklagte angesichts offensichtlicher Datenschutzmängel von Facebook den irischen Datenschutzbeauftragten, in dessen Zuständigkeitsbereich die Europa-Zentrale des US-Konzerns fällt, wegen Untätigkeit.

EuGH erklärt Rechtslage für ungültig

Der Fall landete nun vor den EuGH-Richtern, welche die geltende Rechtslage für ungültig erklärten. Sie beruhte auf der sogenannten „Safe-Harbor“-Liste („Sicherer Hafen“). Bei diesem Papier handelt es sich um eine Aufstellung der europäischen Datenschutzregeln, die deutlich strenger als in den USA ausfallen. Wer mit den EU-Staaten Geschäfte machen will, konnte sich freiwillig in diese Liste beim US-Handelsministerium einschreiben und damit versprechen, die europäischen Vorgaben einzuhalten. Kontrollen fanden jedoch nicht statt.

Als der Ex-Mitarbeiter Edward Snowden die Praktiken des US-Geheimdienstes NSA enthüllte, kam heraus, dass amerikanische Unternehmen sich nicht an die „Safe-Harbor“ -Vorgaben hielten, wenn diese im Widerspruch zur nationalen Sicherheit der USA stünden.

CSU: EU muss Vorschläge liefern

Experten erwarten, dass nun Internet-Konzerne ihre Kunden mit Datenschutzerklärungen überschwemmen, damit die Nutzer unterschreiben, dass die Informationen in den USA auch von Nachrichtendiensten genutzt werden könnten. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber sagte, er erwarte von der EU-Kommission nun „rasch Vorschläge, wie die Daten der europäischen Internet-Nutzer besser geschützt werden“. Allerdings streiten derzeit die EU-Mitgliedstaaten selbst über eine gemeinsame Datenschutz-Richtlinie. mit dpa

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