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Vorsorge
21.07.2014

Expertenrat zu Unfall, Krankheit, Alter: So bereiten Sie sich vor

In Buchhandlungen und im Internet gibt es viel Informationsmaterial zum Thema Vorsorge. Wer ganz sicher gehen will und vor allem wer Immobilien besitzt, sollte  zum Notar gehen.
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In Buchhandlungen und im Internet gibt es viel Informationsmaterial zum Thema Vorsorge. Wer ganz sicher gehen will und vor allem wer Immobilien besitzt, sollte zum Notar gehen.
Foto: Patrick Pleul (dpa)

Unfall, Krankheit oder Alter können dazu führen, dass ein Mensch seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Experten geben Tipps, wie Sie sich absichern können.

Immer noch denken viel zu wenige Menschen in Deutschland daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen – nämlich für den Fall, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder einfach durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter wichtige Entscheidungen nicht mehr treffen können. Dabei sind sich die Experten einig: Man kann sich nicht früh genug auf den Ernstfall vorbereiten. Die vier Notare aus der Region Bernhard Hille, Sigrun Erber-Faller, Michael Grob und Cathrin Caspary haben unsere Leser am Telefon beraten.

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?

Eine Vollmacht ist eine rechtliche Erklärung, die Sie einer Person Ihres Vertrauens in die Hand geben, die dadurch für Sie handeln kann. Im Fall geistiger oder körperlicher Schwäche machen Sie damit die gerichtliche Anordnung einer Betreuung überflüssig. Eine Patientenverfügung ist eine rechtliche Erklärung, die sich auf Ihre gesundheitliche Zukunft bezieht. Das heißt, Sie können Wünsche zur Behandlung äußern und festlegen, wie in einer bestimmten Situation verfahren werden soll. Zum Beispiel: Sollen lebenserhaltende Maßnahmen getroffen oder abgebrochen werden?

Muss eine Vollmacht oder Verfügung in notarieller Form erfolgen?

Eine Patientenverfügung bedarf der Schriftform. Ansonsten sind weder eine Vollmacht noch eine Betreuungsverfügung formbedürftig. Die notarielle Form ist empfehlenswert, wenn Sie Grundbesitz haben oder Geschäfte mit der Bank tätigen wollen. Liegt die Vollmacht nur privatschriftlich vor, ist zum Beispiel kein Eintrag ins Grundbuch möglich. Und auch bei der Bank ist die Akzeptanz höher, wenn Sie eine notarielle Vollmacht vorlegen können.

Broschüren können wichtige Informationen liefern

Was kostet die notarielle Beglaubigung einer Patientenverfügung?

Sie müssen mit einem Betrag ab circa 18 Euro rechnen. Ohne eine gleichzeitige Bevollmächtigung einer Vertrauensperson besteht aber die Gefahr, dass die Anordnungen nicht umgesetzt werden.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht?

Dabei kommt es auf die Höhe Ihres Vermögens an, die Notarkosten sind wertabhängig. Meistens liegen sie zwischen 150 und 300 Euro.

Muss man beim Notar sein gesamtes Vermögen angeben?

Ja, denn wenn Sie zum Beispiel Vermögen im Ausland haben oder ein Unternehmen betreiben, gibt es Besonderheiten, auf die der Notar Sie hinweisen wird. Eventuell sind ergänzende Vorsorgemaßnahmen nötig.

Gibt es Formulare für privatschriftliche Vollmachten? Wenn ja, wo bekomme ich sie her?

Es gibt zum Beispiel die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ des Bayerischen Justizministeriums. Sie ist über den Buchhandel oder das Internet erhältlich. Auf der Seite www.justiz.bayern.de können Sie die Broschüre suchen und herunterladen. Darin ist nicht nur eine Vorsorgevollmacht, sondern auch eine Patientenverfügung enthalten. Falls Sie allerdings Immobilien besitzen, reichen auch diese Vordrucke des Justizministeriums nicht aus, dann müssen Sie zum Notar.

Vollmachten können zum Missbrauch führen

Wo kann ich eine Vollmacht oder Verfügung hinterlegen?

Wenn Sie bei einem Notar sind, wird er das für Sie erledigen. Ansonsten können Sie Ihre Vorsorgeurkunde  selbst auf der Internetseite www.vorsorgeregister.de registrieren.

Ich habe bereits eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht errichtet, in der meine Ehefrau als Bevollmächtigte eingetragen ist. Sie hatte allerdings letztes Jahr einen Herzinfarkt. Nun frage ich mich, was ist, wenn sie die Vollmacht irgendwann nicht mehr wahrnehmen kann? Kann ich im bestehenden Vertrag einfach den Namen ändern oder weitere Personen hinzufügen?

Wenn Sie andere Personen mit aufnehmen wollen, sind das neue Vollmachten. Eine weitere Vollmacht müssen Sie gesondert erteilen. Das können Sie beim Notar machen oder privatschriftlich. Die Vollmacht können Sie entweder bei sich aufbewahren oder gleich der bevollmächtigten Person aushändigen. Unabhängig davon sollten Sie nur bei einem besonderen Vertrauensverhältnis Vollmachten erteilen, sonst kann es zu Missbrauch kommen.

Wie viele Personen kann ich zusätzlich bevollmächtigen?

Sie können beliebig viele Vollmachten nebeneinander erteilen. Aber Sie sollten vorsichtig sein. Eine Vorsorgevollmacht ist sinnvollerweise eine Generalvollmacht. Alternativ oder zusätzlich könnten Sie eine Betreuungsverfügung errichten und einen Wunschbetreuer benennen. Sie ist der Vorsorgevollmacht untergeordnet und greift dann, wenn kein Bevollmächtigter zur Verfügung steht. Der Wunschbetreuer unterliegt der Aufsicht des Betreuungsgerichts, der Bevollmächtigte nicht.

Ein Testament allein reicht nicht in jedem Fall

Muss die bevollmächtigte Person informiert werden?

Das müssen Sie nicht unbedingt machen. Aber ich würde Ihnen empfehlen, mit der Person zu sprechen, ob sie wirklich bereit und in der Lage dazu ist – denn sie kann es auch ablehnen, für Sie tätig zu werden.

Mein Vater hat, als er noch voll geschäftsfähig war, eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht unterschrieben. Reicht das?

Wenn er über keine Immobilie verfügt, schon. Heben Sie die Vollmacht gut auf für den Fall, dass sie gebraucht wird. Hätte Ihr Vater allerdings eine Immobilie, bräuchte er eine notarielle Vollmacht. Diese kann jedoch – da er jetzt nicht mehr geschäftsfähig ist – nicht nachgeholt werden.

Mein Mann und ich haben ein bisschen Geld angespart, das bei einer Bank liegt. Über das Konto können ich und mein Mann verfügen. Brauchen wir dennoch eine Vorsorgevollmacht?

Unbedingt, damit andere wirtschaftliche und persönliche Angelegenheiten erledigt werden können, wie zum Beispiel die Einwilligung in medizinische Maßnahmen.

Ich lebe mit meinem Lebensgefährten zusammen. Er hat ein Eigenheim. Reicht es, wenn ich im Testament berücksichtigt bin?

Im Testament geht es lediglich um Verfügungen für die Zeit nach dem Tod. Es kann aber sein, dass für die Krankenhausbehandlung oder die Pflege Ihres Lebensgefährten das Haus belastet werden muss. Das können Sie nur problemlos in seinem Sinne erledigen, wenn er eine notarielle Vorsorgevollmacht unterschrieben und Sie als Vertrauensperson genannt hat, die das stellvertretend für ihn erledigen kann.

Ohne Vollmacht wird der Hausverkauf für die Kinder schwierig

Meine Eltern, die auch über eine Immobilie verfügen, haben bereits vor drei Jahren auf Drängen des Arztes eine privatschriftliche Betreuungsverfügung unterschrieben. Reicht das aus?

Nein. Da gehen Sie am besten gemeinsam zum Notar. Denn Sie benötigen eine Generalvollmacht, damit Sie auch eine wirtschaftliche Vollmacht haben. Wenn Ihre Eltern einmal nicht mehr geschäftsfähig sind, brauchen sie jemanden, der beispielsweise Rechnungen bezahlt oder stellvertretend für sie in eine ärztliche Behandlung einwilligt.

Mein Vater sträubt sich noch, eine notarielle Vollmacht ausfertigen zu lassen. Was kann passieren, wenn ich keine Vollmacht habe und seine Immobilie möglicherweise belastet oder veräußert werden muss?

Dann können die Kinder nicht ohne Weiteres über die Immobilie verfügen. Es müsste erst vom Amtsgericht ein Betreuer eingesetzt werden. Um das Haus dann verkaufen zu können, muss das Betreuungsgericht eingeschaltet werden, das ein Wertgutachten einholt und möglicherweise auch noch einen Ergänzungsbetreuer einsetzt. Das macht alles sehr kompliziert und kostet sehr viel Zeit und Geld. Es empfiehlt sich für Sie daher, möglichst schnell einen Notartermin zu vereinbaren.

Mein Mann und ich haben eine Tochter. Wir besitzen mehrere Immobilien. 2005 haben wir eine Vorsorgevollmacht festgelegt, waren aber nicht bei einem Notar. Ist sie so gültig?

Ein ausgefüllter Vordruck reicht in Ihrem Fall nur dann aus, wenn Sie bereits alle Immobilien an Ihre Tochter übertragen haben.

Meine Schwester und ich haben für unsere Eltern eine Vorsorgevollmacht. Brauche ich zusätzlich eine Patientenverfügung?

Die Vollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, Entscheidungen für Ihre Eltern zu treffen. Wenn Ihre Eltern aber jetzt noch selbst festlegen möchten, wie ihre medizinische Versorgung genau aussehen soll, können sie das in einer Patientenverfügung tun. Für viele ist es zum Beispiel wichtig, dass sie auf keinen Fall an Geräte angeschlossen werden, wenn Heilung und Besserung nicht mehr in Sicht sind.

Auch einem Arzt gibt die Vollmacht Sicherheit

Ich habe meiner Familie bereits gesagt, was im Fall einer Krankheit mit mir passieren soll und was nicht. Reicht das aus?

In der Regel nicht. Seit 2009 ist die schriftliche Form der Patientenverfügung gesetzlich vorgeschrieben. Sollte keine schriftliche Verfügung vorliegen und Sie können sich im Krankheitsfall nicht mehr selbst äußern, kann es zwar eine Rolle spielen, was Sie vorher in Ihrer Familie über Ihre Wünsche gesagt haben – aber die sichere rechtsgültige Lösung ist die schriftliche Form.

Bei meinem Cousin haben sich die Ärzte über eine privatschriftliche Verfügung hinweggesetzt. Wie kann das sein?

Für den Arzt ist die privatschriftliche Form schwierig. Er kann sich nicht ganz sicher sein: Ist die Unterschrift echt? War die Person noch geschäftsfähig? Notarielle Patientenverfügungen werden dagegen sehr gut umgesetzt. Denn dann weiß der Arzt, dass Sie Ihre Wünsche bei vollem Bewusstsein geäußert haben und die Patientenverfügung eindeutig von Ihnen stammt. Deshalb wird empfohlen, die Verfügung bei einem Notar zu machen, obwohl es nicht zwingend notwendig ist.

Muss eine Patientenverfügung wiederholt werden?

Gesetzlich gesehen muss sie nicht wiederholt werden, aber die Bundesärztekammer empfiehlt es. Wenn die Patientenverfügung notariell vorliegt, muss sie nicht bestätigt werden. Einmal gemacht – und dann ist es gut. Außer Sie ändern Ihre Wünsche.

Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, greift die Vorsorgevollmacht. Ist eine Patientenverfügung in den persönlichen Angelegenheiten der Vollmacht enthalten?

Das kommt auf die Formulierungen an. Ein Behandlungsabbruch muss explizit aufgeführt sein. Andernfalls kann der Bevollmächtigte solche Entscheidungen nicht treffen.

Schon in jungen Jahren sollte alles notariell geregelt werden

Meine Oma hat bereits eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht. Braucht sie auch noch zusätzlich eine Betreuungsverfügung?

Mit der Betreuungsverfügung wird zum Ausdruck gebracht, wer im Fall der Fälle eine Betreuung übernehmen soll. In Ihrem Fall gibt es schon eine Vollmacht. Eine Betreuungsverfügung ist immer nachrangig und käme nur dann zum Tragen, wenn die Vollmacht nicht zum Erfolg führt. Sie ist deshalb als Ersatzregelung sinnvoll.

Ich bin 37 Jahre alt. Ab wann sollte man eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht für sich haben?

Da gibt es keine Altersgrenze nach unten. Sollte Ihnen etwas passieren und Sie haben nicht vorgesorgt, kann Ihr Ehepartner keinerlei Entscheidungen für Sie treffen. (dopf)

Informationen: Bei dem Zentralen Vorsorgeregister und dem Bundesmininisterium für Justiz gibt es weitere Informationen.

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