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Polen
17.07.2017

Gewaltenteilung auf der Kippe

Anhänger der Regierung feiern das neue Gesetz.
Foto: Wojtek Radwanski, afp

Polens nationalpopulistische Regierungspartei will das Oberste Gericht dem Justizministerium unterstellen

Die Proteste gegen die selbstherrliche Regierung der nationalpopulistischen Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) in Polen reißen nicht ab. Auch am Sonntag demonstrierten aufgebrachte Polen wieder vor dem Parlament und dem Präsidentenpalast. Mit „Veto, Veto“- Rufen forderten sie Präsident Andrzej Duda auf, die jüngsten Gesetze, die die PiS-Parlamentarier mit ihrer absoluten Mehrheit im Blitztempo verabschiedet hatten, mit seinem Veto noch im letzten Moment zu verhindern.

Nach dem Willen der Partei soll der bislang unabhängige Landesrichterrat, der über die Besetzung der Richterposten im ganzen Land entscheidet, demnächst vom Parlament, also der PiS, gewählt werden. Das Oberste Gericht hingegen, das in letzter Instanz über strittige Urteile entscheidet und auch feststellt, ob Wahlen gültig oder ungültig sind, soll unter Aufsicht des Justizministeriums gestellt werden. Damit wird die Gewaltenteilung in Polen aufgehoben.

Die Opposition in Sejm und Senat, den beiden Kammern des Parlaments, ist nicht nur vollkommen machtlos gegenüber der PiS, sondern hat auch Schwierigkeiten, sich überhaupt Gehör zu verschaffen. Es fehlt ihr nicht nur an interessanten Visionen für die Zukunft Polens, sondern auch an charismatischen Führungsfiguren. Insbesondere die PO, die zweimal hintereinander – von 2007 bis 2015 – die Regierung Polens stellte, scheitert jede Woche aufs Neue an ihrer „totalen Opposition“, die de facto gar keine ist. Ein Appell der parlamentarischen Opposition an den Präsidenten, sein Veto gegen die Gesetze einzulegen, ist von vornherein zum Scheitern verurteilt. Und so tun es nun tausende empörte Staatsbürger auf den Straßen Warschaus. Sollte der PiS-Plan aufgehen, wird Polen nach der Sommerpause kein unabhängiges Gerichtswesen mehr haben. Vielmehr wird es wieder eine Einparteienherrschaft geben wie schon einmal in der Volksrepublik Polen von 1944 bis 1989 – ohne Gewaltenteilung und mit völlig bedeutungslosen Oppositionsparteien im Parlament.

Schon heute sind Exekutive und Legislative, also Präsident, Regierung und Parlament, in den Händen einer Partei: der Recht und Gerechtigkeit unter Jaroslaw Kaczynski. Die Judikative mit ihren unabhängigen Richtern wehrte sich lange. Doch als Erstes fiel das Verfassungsgericht den Dauerattacken durch immer neue PiS-Gesetze zur Arbeitsweise des Gerichts zum Opfer. Heute ist das polnische Verfassungsgericht nur noch ein Schatten seiner selbst, verstehen sich doch fast alle der neu ernannten Richter als Erfüllungsgehilfen der PiS. Es hat damit fast jede Glaubwürdigkeit eingebüßt.

Mit dem neuesten Gesetz soll nun das Oberste Gericht, das zu den schärfsten Kritikern der PiS-Justizpolitik zählt, unter Regierungskontrolle gebracht werden. Die Oberaufsicht soll Justizminister Zbigniew Ziobro erhalten. Dieser ist auch Generalstaatsanwalt und darf allen Staatsanwälten Weisungen erteilen sowie in alle Verfahren persönlich eingreifen. Nur einen Tag nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes sollen alle Richter am Obersten Gericht – unabhängig von ihrem Alter – in den Ruhestand versetzt werden. Diejenigen, die dem Justizminister regierungs- bzw PiS-loyal genug erscheinen, dürfen bleiben. Dann soll Ziobro dem gerade erst „reformierten“ und nun ebenfalls der Kontrolle der PiS unterstehenden Landesrichterrat die neuen Richter für das Oberste Gericht vorstellen, und am Ende soll wieder Polens Präsident Andrzej Duda das Ganze gutheißen und die parteigenehmen Richter vereidigen.

Malgorzata Gersdorf, die Präsidentin des Obersten Gerichts, rang in einem Fernsehinterview sichtlich um Fassung. Der Tag, an dem die PiS die beiden Gesetze einbrachte, um verfassungswidrig die Gewaltenteilung aufzuheben und alle Macht im Staate der PiS zuzuschanzen, werde als „schwarzer Mittwoch“ in die Geschichte Polens eingehen. Noch am Donnerstag legten fünf ehemalige Verfassungsgerichts-Präsidenten eine gemeinsame Erklärung vor, in der sie die Parlamentarier wie auch den Präsidenten Polens dazu aufforderten, „der Republik Polen nicht auf Dauer den Status eines demokratischen Rechtsstaats zu nehmen“.

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