Gericht: Versammlungsverbot in Heidenau ist rechtswidrig
Das Versammlungsverbot im sächsischen Heidenau ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Dresden rechtswidrig. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Eilentscheidung hervor.
Das Versammlungsverbot im sächsischen Heidenau ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Dresden unzulässig. Die entsprechende Allgemeinverfügung sei "offensichtlich rechtswidrig", heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Eilentscheidung des Gerichts. Der Polizeiliche Notstand, mit dem das Versammlungsverbot vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für das gesamte Wochenende begründet worden war, sei nicht hinreichend vorgetragen und belegt worden.
Damit wurde einem Eilantrag eines Bürgers, der an einer von dem Bündnis Dresden Nazifrei angemeldeten Kundgebung teilnehmen wollte, stattgegeben. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht erhoben werden.
In Heidenau bei Dresden hatte es am vergangenen Wochenende Ausschreitungen von Rechtsradikalen gegeben, die die dortige Unterbringung von Flüchtlingen verhindern wollen. Das Bündnis Dresden Nazifrei wollte an diesem Freitag mit einem großen Willkommensfest für Asylbewerber dagegenhalten. Zugleich war eine Kundgebung rechter Gruppen angekündigt. Die Polizei sah sich außerstande, die Sicherheit zu garantieren. dpa
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