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  3. Sebastian Edathy: Kinderporno-Affäre: SPD-Spitze einigt sich auf Vergleich mit Edathy

Sebastian Edathy
12.02.2016

Kinderporno-Affäre: SPD-Spitze einigt sich auf Vergleich mit Edathy

Sebastian Edathy lässt seine Rechte als SPD-Mitglied für fünf statt drei Jahre ruhen. (Archivbild).
Foto: Maurizio Gambarini (dpa, Archiv)

Im Parteiausschussverfahren gegen den wegen Kinderpornos zurückgetretenen Ex-SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy gibt es einen Kompromiss.

Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hat sich nach der Kinderpornografie-Affäre mit der SPD-Spitze auf einen Vergleich geeinigt. Beide Seiten verständigten sich am Freitag vor der Bundesschiedskommission der Partei in Berlin darauf, die Mitgliedsrechte Edathys für fünf Jahre ruhen zu lassen, wie das Gremium anschließend mitteilte. Im Gegenzug wurde das Parteiausschlussverfahren gegen Edathy eingestellt.

Edathy kann damit SPD-Mitglied bleiben. Er räumte aber laut Bundesschiedskommission als Teil des Vergleichs ein, "dass sein Verhalten den sozialdemokratischen Grundwert des Schutzes von Minderjährigen berührt hat" und er dies bedauere. Die SPD-Spitze verpflichtete sich demnach ihrerseits, dass sie gegen Edathy "keinen strafrechtlichen Unrechts- oder Schuldvorwurf erhebt". Das Gremium unter Vorsitz der SPD-Politikerin Hannelore Kohl erklärte das Verfahren damit für beendet.

Edathy stand wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials vor Gericht

Die Bezirksschiedskommission der SPD Hannover hatte im vergangenen Jahr den von der SPD-Spitze beantragten Parteiausschluss des früheren Abgeordneten wegen der Kinderpornografie-Affäre abgelehnt, ihm aber für drei Jahre alle Rechte aus seiner Mitgliedschaft entzogen. Dagegen hatten sowohl Edathy wie auch das SPD-Präsidium auf Bundesebene Berufung eingelegt. Mit dem nun geschlossenen Vergleich ist die erstinstanzliche Entscheidung gegenstandslos.

Edathy war wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials vor Gericht angeklagt worden, das Landgericht Verden hatte den Prozess aber im März 2015 gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Er gilt damit juristisch weiter als unschuldig und ist nicht vorbestraft.

Dem SPD-Politiker war vorgeworfen worden, Bilder von nackten Jugendlichen bestellt zu haben, die aber nicht als pornografisch eingestuft wurden. Er war wegen der Affäre Anfang 2014 von allen Ämtern zurückgetreten.

Mit möglichen Ermittlungspannen im Fall Edathy befasste sich auch ein Untersuchungsausschuss. Dabei ging es auch um Spekulationen, ob der Politiker möglicherweise vor Ermittlungen gewarnt worden war. afp/AZ

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