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Justiz
29.04.2016

Maas will TV-Übertragung aus Bundesgerichten erlauben

Bundesjustizminister Heiko Maas will TV-Übertragungen aus Bundesgerichten begrenzt erlauben.
Foto: Archivbild: Michael Kappeler/dpa

Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte sollen künftig in Bild und Ton übertragen werden dürfen. Bundesjustizminister Heiko Maas will Verbot nach 50 Jahren lockern.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will das strikte Verbot von TV-Übertragungen aus Gerichtssälen nach mehr als 50 Jahren lockern. Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte sollen künftig in Bild und Ton übertragen werden dürfen, wenn der Vorsitzende Richter es zulässt. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Ministeriums hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst berichtete die Süddeutsche Zeitung   am Freitag darüber.

Bürger sollen Urteilsverkündungen anschauen können

Maas sagte am Freitag: "Wir wollen aus dem Gerichtssaal auch in Zukunft keine Showbühne machen." Die Rechte der Verfahrensbeteiligten müssten gewahrt bleiben. "Aber was von den obersten Gerichten an Recht gesprochen wird, das wirkt sich auf das Zusammenleben unserer Gesellschaft aus." Deshalb sollten Interessierte die Möglichkeit haben, sich diese Urteilsverkündungen anzuschauen.

Übertragung auch bei besonderen Prozessen möglich

Beim Bundesverfassungsgericht sind Urteilsverkündungen bereits im Fernsehen zu sehen. Zu den obersten Bundesgerichten gehören unter anderem der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesarbeitsgericht. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass besondere Prozesse von zeitgeschichtlicher Bedeutung künftig aufgezeichnet werden können. Zudem sollen Tonübertragungen in separate Arbeitsräume für Journalisten zugelassen werden. dpa

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