Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Bundesverfassungsgericht: NPD klagt gegen Familienministerin Manuela Schwesig

Bundesverfassungsgericht
22.07.2014

NPD klagt gegen Familienministerin Manuela Schwesig

Die NPD klagt gegen Familienministerin Manuela Schwesig wegen einer Äußerung, die die Ministerin in einem Interview gemacht hat.
Foto: Maurizio Gambarini dpa

Die NPD klagt gegen Manuela Schwesig wegen einer Äußerung der Familienministerin. Das Bundesverfassungsgericht will nun generell Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern klären.

Die Klage der rechtsextremen NPD gegen Familienministerin Manuela Schwesig ist vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet. Seit Dienstag wird über die NPD-Klage gegen Schwesig verhandelt. Manuela Schwesig hatte im Landtagswahlkampf für Thüringen der rechtsextremen Partei den Kampf angesagt.

NPD klagt wegen Schwesig-Interview

Stein des Anstoßes war für die NPD ein Interview, das Schwesig gegeben hatte. Darin sagte die Familienministerin: "Ziel Nummer 1 muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt." Sie werde dabei "mithelfen, alles dafür zu tun, dass es erst gar nicht so weit kommt". Das Bundesverfassungsgericht will nun in der Hauptverhandlung die Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern im politischen Meinungskampf grundsätzlich klären.

Eilantrag der NPD gegen Schwesig wurde abgelehnt

Bereits in der vergangenen Woche hatte das Gericht einen Eilantrag der NPD gegen Schwesig abgelehnt. Schwesigs Äußerungen würden die Chancengleichheit der Partei im Wahlkampf noch nicht in einem Maß belasten, dass eine einstweilige Anordnung auf Unterlassung gerechtfertigt wäre, hieß es in dem Beschluss.

In dem Verfahren wird auch das Urteil der Verfassungshüter zu den Äußerungsbefugnissen des Bundespräsidenten Joachim Gauck vom 10. Juni eine Rolle spielen. Sie hatten Gauck darin eine weitgehende Redefreiheit zugestanden. afp/AZ

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.