NPD klagt gegen Familienministerin Manuela Schwesig
Die NPD klagt gegen Manuela Schwesig wegen einer Äußerung der Familienministerin. Das Bundesverfassungsgericht will nun generell Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern klären.
Die Klage der rechtsextremen NPD gegen Familienministerin Manuela Schwesig ist vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet. Seit Dienstag wird über die NPD-Klage gegen Schwesig verhandelt. Manuela Schwesig hatte im Landtagswahlkampf für Thüringen der rechtsextremen Partei den Kampf angesagt.
NPD klagt wegen Schwesig-Interview
Stein des Anstoßes war für die NPD ein Interview, das Schwesig gegeben hatte. Darin sagte die Familienministerin: "Ziel Nummer 1 muss sein, dass die NPD nicht in den Landtag kommt." Sie werde dabei "mithelfen, alles dafür zu tun, dass es erst gar nicht so weit kommt". Das Bundesverfassungsgericht will nun in der Hauptverhandlung die Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern im politischen Meinungskampf grundsätzlich klären.
Eilantrag der NPD gegen Schwesig wurde abgelehnt
Bereits in der vergangenen Woche hatte das Gericht einen Eilantrag der NPD gegen Schwesig abgelehnt. Schwesigs Äußerungen würden die Chancengleichheit der Partei im Wahlkampf noch nicht in einem Maß belasten, dass eine einstweilige Anordnung auf Unterlassung gerechtfertigt wäre, hieß es in dem Beschluss.
In dem Verfahren wird auch das Urteil der Verfassungshüter zu den Äußerungsbefugnissen des Bundespräsidenten Joachim Gauck vom 10. Juni eine Rolle spielen. Sie hatten Gauck darin eine weitgehende Redefreiheit zugestanden. afp/AZ
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