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Bundespräsidentenwahl
12.02.2017

Ort und Termin für die Bundespräsidentenwahl 2017

Am Sonntag wird in Deutschland der neue Bundespräsident gewählt. (Symbolbild)
Foto: Hauke-Christian Dittrich (dpa)

Wann und wo findet die Bundespräsidentenwahl 2017 statt? Weder Ort noch Termin sind durch das Grundgesetz geregelt.

Am Sonntag, 12. Februar, tritt um 12 Uhr mittags die Bundesversammlung im Reichstagsgebäude zusammen, um einen neuen Bundespräsidenten zu wählen. Weder der Ort noch der Tag der Bundespräsidentenwahl sind durch das Grundgesetz geregelt. Der erste Bundespräsident, der Liberale Theodor Heuss, wurde am 12. September 1949 in Bonn gewählt, die nächsten vier Bundesversammlungen traten trotz heftiger Proteste der Sowjetunion und der DDR im Westteil Berlins zusammen.

In dem 1971 abgeschlossenen Vier-Mächte-Abkommen verzichtete die Bundesrepublik auf Berlin als Stätte der Präsidentenwahl, von 1974 bis 1989 fand sie in der Bonner Beethovenhalle statt. Nach der Wiedervereinigung kehrte die Bundesversammlung nach Berlin zurück, seit 1994 wird das Staatsoberhaupt stets im Reichstagsgebäude bestimmt.

Bundespräsidentenwahl: Lammert legte Termin fest

Der erste Präsident Theodor Heuss trat sein Amt am 12. September 1949 an. Nachdem der zweite Bundespräsident Heinrich Lübke (CDU) aus Alters- und Gesundheitsgründen vorzeitig zum 30. Juni 1969 aus dem Amt schied, begann die Amtszeit des ersten Mannes im Staat jeweils am 1. Juli. Bundestagspräsident Karl Carstens (CDU) entschied sich bei der Vorbereitung der siebten Bundesversammlung 1979 dafür, die Wahl des Staatsoberhauptes auf den  Verfassungstag  zu legen, den 23. Mai, den Tag, an dem 1949 das Grundgesetz verabschiedet wurde und in Kraft trat.

Seine Nachfolger hielten bis zum überraschenden Rücktritt von Horst Köhler an diesem Termin fest. Sein Nachfolger Christian Wulff wurde am 30. Juni 2010 gewählt, nach dessen Rücktritt fand die Wahl von Joachim Gauck am 18. März 2012 statt. In diesem Jahr wird wieder regulär gewählt  

Artikel 54, Absatz 4 des Grundgesetzes legt fest, dass die Bundesversammlung spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammentreten muss. Joachim Gauck scheidet am 18. März aus dem Amt aus, Bundestagspräsident Norbert Lammert, der in dieser Funktion auch die Bundesversammlung leitet, hat im Dezember festgelegt, dass sein Nachfolger am 12. Februar bestimmt wird.

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