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Nach Äußerung zu Bin Ladens Tötung
06.05.2011

Richter zeigt Kanzlerin Angela Merkel an

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). (Archivbild) dpa

Die freudige Äußerung Angela Merkels über Bin Ladens Tötung hat für Unstimmigkeiten gesorgt. Ein Richter aus Hamburg zeigt jetzt die Kanzlerin an.

Der Satz von Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass sie sich darüber freue, "dass es gelungen ist, bin Laden zu töten" hat für Empörung auch in den eigenen Reihen gesorgt. Doch ein Richter aus Hamburg geht noch einen Schritt weiter: Wegen Merkels Äußerung zu Osama bin Ladens gewaltsamen Tod hat der Richter Angela Merkel nun angezeigt.

Der Richter werfe der Bundeskanzlerin gemäß Paragraf 140 des Strafgesetzbuches Belohnung und Billigung von Straftaten vor, bestätigte der Hamburger Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers am Freitag auf dapd-Anfrage. Die Anzeige des Richters aus Hamburg umfasst zwei Seiten.

"Verwunderlich und abseits aller Werte wie Menschenwürde"

"Diese Äußerung - für die Tochter eines christlichen Geistlichen verwunderlich und abseits aller Werte wie Menschenwürde, Barmherzigkeit und Rechtsstaat - begründet den Anfangsverdacht einer  Straftat nach Paragraf 140 des Strafgesetzbuches", heißt es in der  Anzeige, die am Donnerstag bei der Hamburger Staatsanwaltschaft einging. Merkels Äußerung war zur bundesweiten Verbreitung bestimmt,  was keiner Begründung bedürfe.

Wie der Richter weiter ausführte, hat  sich "der Erfolgswert der Straftat bestimmungsgemäß nicht nur in Berlin, sondern allen Bezirken aller deutschen Staatsanwaltschaften  realisiert". Damit sei auch die Hamburger Anklagebehörde zuständig. Möllers geht dennoch davon aus, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft das Verfahren an die zuständige Behörde in Berlin abgeben werde.      Der 54-jährige Jurist  aus dem Stadtteil Rotherbaum ist seit 21 Jahren Richter am Arbeitsgericht in Hamburg. Der "Hamburger  Morgenpost" (Freitagausgabe) sagte er: "Ich bin eben ein rechtstreuer Bürger und als Richter auf  Recht und Gesetz vereidigt." Die Äußerung von Merkel bezeichnete er als "stilloses und würdeloses  Verhalten". dapd

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