Saudi-Arabien: Keine Anklage gegen Frau im Minirock erhoben
Nach Angaben der Behörden ist die Saudiaraberin, von der ein Video im Minirock im Netz veröffentlicht wurde, nach einer mehrstündigen Befragung durch die Polizei wieder frei.
In einem Online-Netzwerk wurde ein Video veröffentlicht, in dem eine Saudiaraberin im Minirock und ohne Kopftuch zu sehen gewesen ist. Dann wurde sie von der Polizei verhört. Wie saudiarabische Medien am Dienstag unter Berufung auf einen Polizeisprecher berichteten, räumte die junge Frau ein, den Ort Uschaikir etwa 200 Kilometer von der Hauptstadt Riad entfernt in männlicher Begleitung besucht zu haben.
Saudiaraberin mit Minirock und ohne Kopftuch wird nicht angeklagt
Doch sie habe den Clip nicht selbst hochgeladen, erklärte sie Berichten zufolge. Außerdem sei das Video ohne ihr Wissen veröffentlicht worden. Die Aufnahmen waren am Wochenende unter anderem im Internetdienst Snapchat aufgetaucht. Zu sehen ist eine junge Frau mit Sonnenbrille, die im Minirock und kurzem T-Shirt durch eine historische Festung in Uschaikir läuft. Ihre langen Haare trägt sie offen.
Die Stadtverwaltung von Riad hatte die Frau gesucht, nachdem das Video dort bekannt wurde. In einer Stellungnahme des Informationsministeriums in Riad vom Mittwoch heißt es nun, dass keine Anklage erhoben werde.
Aufnahmen von Saudiaraberin im Minirock lösen Diskussionen aus
Im ultrakonservativen Saudi-Arabien hat das nur wenige Sekunden lange Video für Aufregung gesorgt. Das Video verbreitete sich viral und löste viele Reaktionen zwischen Ablehnung und Jubel aus. Das Staatsfernsehen hatte daraufhin am Dienstag berichtetet, die Frau sei in Gewahrsam genommen worden.
Auch im Internet lösten die Aufnahmen hitzige Debatten aus. So wurde im Kurzbotschaftendienst Twitter zugunsten der Beschuldigten argumentiert, dass an westliche Frauen andere Maßstäbe angelegt werden. Die Frau und Tochter von US-Präsident Donald Trump, Melania und Ivanka, etwa hätten sich bei ihrem Staatsbesuch im Mai nicht verhüllen müssen.
Für Frauen gelten in Saudi-Arabien strenge Kleidungsvorschriften. Ein langes Gewand, die sogenannte Abaja, ist in der Öffentlichkeit Pflicht. Nackte Schultern, Arme oder Beine sind in der Öffentlichkeit verboten. Sie brauchen zudem zum Arbeiten und Heiraten die Erlaubnis eines männlichen Vormunds. Autofahren und viele andere Alltagstätigkeiten sind verboten afp/dpa
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