Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Urwahl könnte zulässig sein

13.02.2018

Urwahl könnte zulässig sein

Wurde 1993 von der Basis zum SPD-Chef gewählt: Rudolf Scharping.
Foto: afp

Staatsrechtlerin: Nicht mit Gesetz vereinbar

Nach der Rückzugsankündigung von Parteichef Martin Schulz debattiert die SPD darüber, den neuen Vorsitzenden per Urwahl zu küren. Allerdings stünde ein solches Vorgehen auf rechtlich wackliger Grundlage.

Was sehen die SPD-Statuten vor?

Die Satzung der SPD ermöglicht zwar, dass der Kanzlerkandidat durch einen Mitgliederentscheid gewählt werden kann. Allerdings heißt es in Paragraf 23 des SPD-Organisationsstatuts klar, dass die Wahl des Vorstands – also unter anderem des Parteichefs, dessen Stellvertretern und des Generalsekretärs – durch einen Parteitag erfolgt.

Was sagt das Parteiengesetz?

Im Gesetzestext steht ausdrücklich, dass ein Parteitag „den Vorsitzenden des Gebietsverbandes, seine Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Vorstandes (...)“ wählt. Die Parteitage müssen dabei mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr zusammentreten. „Eine Urwahl des SPD-Vorsitzenden wäre nicht mit dem Parteiengesetz vereinbar“, sagt daher die Staatsrechtlerin Sophie Schönberger, Expertin für Parteienrecht an der Universität Konstanz.

Hat die SPD-Basis schon einmal einen Vorsitzenden gekürt?

Im Ringen um den Parteivorsitz setzte sich 1993 der damalige rheinland-pfälzische Ministerpräsident Rudolf Scharping gegen den niedersächsischen Regierungschef Gerhard Schröder und Heidemarie Wieczorek-Zeul per Mitgliederentscheid durch. Das Votum war allerdings nicht bindend und musste anschließend von einem Parteitag bestätigt werden. Auch diese Variante hält Schönberger für „überaus zweifelhaft“. Der Parteitag habe kaum eine andere Möglichkeit gehabt, als dem Votum der Basis zu folgen. Damals sei das Vorgehen nicht vor Gericht angefochten worden. (afp)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.