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Bundestagswahl
22.09.2017

Wieso am Sonntag immer noch nicht online gewählt werden kann

Briefe mit Wahlzetteln sammeln sich in den Rathäusern. Bei Online-Wahlen würde es das nicht geben - und genau da liegt das Problem.
Foto: Marcus Merk

Vieles kann im Netz erledigt werden - wieso eigentlich die Bundestagswahl am Sonntag nicht? Prinzipiell würde das Grundgesetz das zulassen. An welcher Hürde es dennoch scheitert.

Eigentlich klingt es nach einer guten Idee: Statt am Sonntag ins Wahllokal zu gehen zuhause den Laptop aufklappen, einloggen und Stimme abgeben. Auch eine aktuelle Studie zeigt: Mehr als jeder zweite Deutsche würde gerne auf diese Art bei der Bundestagswahl 2017 seine Stimme abgeben. Viele Befragten würden sogar erwarten, dass so auch die Wahlbeteiligung steigen würde. Klingt toll - wieso klappt das in Zeiten von Online-Banking also nicht?

Wären Online-Wahlen überhaupt sicher?

Um online wählen zu können, ist eine Software nötig. Das Problem: Wie schafft man es, diese vor Hacker-Angriffen zu schützen? Klar ist: Es müsste sichergestellt werden, dass Hacker keine Daten abfangen - und keinen Einfluss auf das Ergebnis nehmen dürfen. Kann man so etwas schon entwickeln?

Die Studie aus dem Einstieg wurde durchgeführt im Auftrag von Kaspersky, einem Unternehmen für IT-Sicherheit mit Sitz in Moskau. Klar, dass solch ein Unternehmen diese Erhebung nicht ganz ohne Eigeninteresse durchführt: Nach eigenen Angaben befindet sich das Unternehmen in der Forschung von Wahl-Software. Zwar spricht Kaspersky nicht davon, bereits sichere Software bereitstellen zu können. Allerdings gebe es in der IT-Sicherheit vielversprechende Fortschritte. Sind Online-Wahlen also nur noch eine Frage der Zeit?

Woran scheitern digitale Wahlen?

Es gibt noch ein anderes Hindernis: Regeln für digitale Wahlhelfer hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2009 aufgestellt. Diese Entscheidung (komplett hier nachzulesen) ist auch der Grund, wieso das Thema seit Jahren weitgehend aus der öffentlichen Diskussion verschwunden ist. Damals ging es um Richtlinien für Wahlcomputer, die die Rechtswissenschaft aber auch auf digitale Wahlen von zuhause überträgt.

Die grundlegende Überlegung des Gerichts: Das Volk muss nachvollziehen können, was mit der Stimme nach der Abgabe passiert. Das ergebe sich aus den im Grundgesetz verankerten Prinzipien der Demokratie und des Rechtsstaats. Jedermann muss also nachvollziehen können, wie die Stimme ausgewertet wird.

Derzeit werden Stimmen noch dezentral im Wahlbüro ausgezählt und dann die Ergebnisse weitergegeben - das kann man weitgehend nachvollziehen. Anders sieht das im Internet aus, finden das Gericht und auch Wissenschaftler: Auf welchen Servern in welchen Ländern landet meine Stimme? Wie wird die Stimme zusammengezählt? Wird die Stimme zur Datenübertragung in einen Binär-Code verwandelt und dann wieder angezeigt? Wie kann man sicher sein, dass da nichts schief geht?

Auf solche Fragen können vielleicht Experten Antworten ergeben - sie erschließen sich aber einem Normalbürger nicht, findet das Gericht.

Und noch etwas lässt Online-Wahlen weiter in den Bereich der Zukunftsmusik wandern: Das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip, auf die sich das Bundesverfassungsgericht beruft, gehören zu dem Teil des Grundgesetzes, der nicht verändert werden kann - nicht einmal mit einer Zweidrittel-Mehrheit.

Was es also für eine digitale Bundestagswahl braucht? Entweder ein System, das wirklich jeder nachvollziehen und verstehen kann. Oder das Bundesverfassungsgericht ändert seine Meinung. Beides für die nächste Zeit wohl unwahrscheinlich.

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