Zensus 2011 beginnt: Bekannte Schriftstellerin weigert sich
Heute startet die Volkszählung 2011 in Deutschland. Dabei müssen Bürger auch Angaben über Religionszugehörigkeit und Migrationshintergrund machen.
Heute beginnt bundesweit der Zensus, die sogenannte Volkszählung in Deutschland - 24 Jahre nach der umstrittenen Volkszählung von 1987.
Die Volksbefragung ist Teil des EU-weiten "Zensus 2011". Diesmal wird ein Verfahren eingesetzt, bei dem soweit wie möglich auf bereits vorhandene Daten zurückgegriffen wird. Dadurch ist es nicht mehr notwendig, dass alle Bürger direkt interviewt werden. Im Rahmen des Zensus 2011 werden stichprobenartig fast acht Millionen Menschen nach Bildung, Erwerbstätigkeit oder Migrationshintergrund befragt. Ein Großteil der Daten stammt aber aus Verwaltungsregistern. In erster Linie geht es darum, die exakten Einwohnerzahlen für Deutschland, die Bundesländer und die Kommunen festzustellen.
Nicht jeder ist von der Volkszählung begeistert. Vor 24 Jahren stand der Zensus in der Kritik wegen der Offenlegung privater Daten.
Die Schriftstellerin Juli Zeh will sich der am Montag beginnenden Volkszählung verweigern. "Ich weiß, dass ich gesetzlich verpflichtet wäre zu antworten", sagte Zeh der "tageszeitung" (Montagsausgabe) in einem Streitgespräch mit dem Vorsitzenden der Zensuskommission Gert G. Wagner. "Ich werde mich trotzdem verweigern, sollte ich unter den Auserwählten sein." Sie würde dafür auch ein Bußgeld in Kauf nehmen und dagegen klagen, sagte die Juristin.
"Genauso wenig wie ich will, dass der Nachbar in meinen Schubladen wühlt, will ich mir Fragen stellen lassen müssen, die meinen persönlichen Lebensbereich betreffen", sagte Zeh der "tageszeitung". Kritisch sieht sie die Frage nach dem Migrationshintergrund. Diese verschärfe den "angeblichen Kampf der Kulturen". Wagner konterte, damit werde die "Diskussion über das Leben von Einwanderern auf eine rationale Grundlage gestellt". Sorgen vor einem Missbrauch der Daten seien "irrational". "Es geht um Statistik und nicht um Spitzelei", sagte er.
Über den Zensus informieren die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder auf der Internetseite http://www.zensus2011.de über Details dieser Erhebung. Wir haben für Sie das Wichtigste zusammengefasst.
Ziele des Zensus
Ziel ist zum einen die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen Deutschlands. Von dieser Einwohnerzahl hängt vieles ab: Zum Beispiel der Länderfinanzausgleich, die Einteilung der Bundestagswahlkreise, die Stimmenverteilung der Bundesländer im Bundesrat und die Sitze Deutschlands im Europaparlament. Außerdem gründen sich viele Statistiken auf diese Zahl, etwa die Berechnung des jährlichen Bruttoinlandsprodukts (BIP) pro Kopf.
Zum anderen sollen Informationen zum Wohnraum, zur Bildung und zum Erwerbsleben gewonnen werden. Folgende Fragen sollen mit dem Zensus beantwortet werden: Wie viele Erwerbstätige gibt es, wie viele von ihnen sind selbstständig? Wo werden in den kommenden Jahren wie viele Kinder eingeschult? Wie viele Wohnungen gibt es in Deutschland und wie sind sie ausgestattet?
Die Methode
Der Zensus 2011 wird in Deutschland mit einer gemischten Methode durchgeführt. Auf der einen Seite werden die Verwaltungsdaten herangezogen, die bereits bekannt sind. Das sind einerseits die Melderegister, über die alle Kommunen verfügen. Darüber hinaus besitzt die Bundesagentur für Arbeit Informationen zu allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie zu allen arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten Menschen. Und schließlich können die öffentlichen Arbeitgeber Daten über Beamte, Richter und Soldaten liefern.
Informationen zur Bildung oder zum Migrationshintergrund lassen sich aus diesen Verwaltungsdaten aber nicht ablesen, ebenso wenig wie sich Angaben zur Erwerbstätigkeit für bestimmte Gruppen in Registern finden lassen. Und für Gebäude und Wohnungen gibt es in Deutschland flächendeckend gar keine Verwaltungsregister.
Aus diesem Grund werden beim Zensus 2011 ergänzend die Gebäude- und Wohnungszählung, die Haushaltebefragung und die Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften durchgeführt.
Die Haushaltebefragungen
Etwa jeder zehnte Einwohner Deutschlands wird im Rahmen der Haushaltebefragung interviewt werden. Das Statistische Bundesamt wählt dafür nach einem mathematischen Zufallsverfahren Anschriften aus. Alle an diesen Anschriften lebenden Personen werden in diese Befragung einbezogen, mit der am 9. Mai begonnen wird. Entweder werden sie von Interviewern durchgeführt oder die ausgewählten Bürger füllen den Fragebogen selbst aus und schicken ihn per Post ab oder beantworten die Fragen online.
Der Fragebogen
Zu folgende Themen sollen im Fragebogen Angaben gemacht werden: Name, Adresse, Telefonnummer, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Anzahl der Personen im Haushalt, zusätzliche Wohnsitze und Nutzung der Wohnsitze, Migrationshintergründe, Bildung, Beruf und Erwerbstätigkeiten.
Gebäude- und Wohnungszählung
Alle Eigentümer von Wohnraum erhalten per Post einen Fragebogen vom zuständigen Statistischen Landesamt. Es kann aber auch vorkommen, dass bei Eigentumswohnungen stellvertretend der Wohnungsverwalter den Fragebogen bekommt. Abgefragt wird etwa die Art des Gebäudes, wann es gebaut wurde und wie viele Wohnungen es in dem Gebäude gibt. Bei Wohnungen wird nach der Größe, der Zahl der Räume und der Bewohner sowie der Ausstattung gefragt. Dieser Fragebogen kann per Post zurückgesendet oder online ausgefüllt werden.
Auskunftspflicht
Für alle, die zur Auskunft aufgefordert werden, besteht Auskunftspflicht. Daher hat der Gesetzgeber im § 18 des Zensusgesetzes 2011 für alle Datenerhebungen beim Zensus 2011 die Auskunftsverpflichtung festgelegt. Lediglich die Beantwortung der Frage nach dem Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung in der Haushaltebefragung ist freiwillig.
Datenschutz
Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder versichern, dass die erhobenen Daten nicht weitergegeben werden. Sollte beispielsweise bei der Befragung festgestellt werden, dass eine in Augsburg gemeldete Person dort nicht mehr wohnt, dann findet diese Information zwar Berücksichtigung bei den Berechnungen der Einwohnerzahl Augsburgs. Dem Einwohnermeldeamt oder einer anderen Behörde werde der Umzug dieser Person aber nicht mitgeteilt. AZ/dpa
Die Diskussion ist geschlossen.