Stadtrat tagt öffentlich in der Stadthalle
Bürgerbeteiligung an den Kosten für Straßenausbau
Das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes ist im April in Kraft getreten. Damit steht den bayerischen Städten und Gemeinden ein neues System der wiederkehrenden Beitragserhebung als Option zur Verfügung. Die bisher auch bei der Stadt Schwabmünchen praktizierte einmalige Beitragserhebung ist weiter als Standardmethode vorgesehen. Nun wird das Thema „Beteiligung an den Kosten für Straßenbaumaßnahmen“ am Donnerstag, 15. Dezember, ab 19 Uhr öffentlich in der Stadthalle diskutiert.
Die Pflicht zur Erhebung solcher Beiträge wurde jüngst durch ein Urteil des Bayerische Verwaltungsgerichtshofs bestätigt. Schwabmünchen Stadtrat wird sich spätestens Anfang 2017 entscheiden müssen, ob an der bisherigen Praxis der Einmalbeiträge festgehalten wird oder ein Systemwechsel zu den wiederkehrenden Beiträgen erfolgen soll. Um die Entscheidungsgrundlagen zu bekommen, soll der Stadtrat informiert werden und anschließend beraten, um eine Entscheidung in einer der nächsten Sitzungen vorzubereiten. Als Referenten für diese komplexe Materie konnte die Verwaltung Gerhard Wiens gewinnen. Wiens ist Vorsitzender Richter a. D. am Verwaltungsgericht München und Mitautor des Kommentars „Matloch/Wiens“ zum Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht. Er wird neben der gesetzlichen Grundlage der Neuregelung die Vor- und Nachteile der beiden beitragsrechtlichen Instrumente darstellen, sodass die Stadträte in die Lage versetzt werden, sich eine sachkundige Meinung zu bilden. Die Bürger Schwabmünchens können an dieser öffentlichen Sitzung als Zuschauer teilnehmen. (SZ)
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