Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Sport
  3. Fußball: Fußballgewerkschaft begrüßt das Urteil zum Schmerzensgeld

Fußball
27.11.2012

Fußballgewerkschaft begrüßt das Urteil zum Schmerzensgeld

Fußballspieler müssen laut Gerichtsurteil bei rücksichtslosen Fouls für dabei entstehende Verletzungen haften. Foto: Sky dpa

Die Fußballergewerkschaft VdV befindet das Schmerzensgeldurteil des Oberlandesgerichts Hamm für gut.

Die Fußballergewerkschaft VdV befindet das Schmerzensgeldurteil des Oberlandesgerichts Hamm für gut. "Das ist in Ordnung, wenngleich 50000 Euro eine Menge Holz für den Betroffenen sind", sagte VdV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky. "In der Tat ist der Fußballplatz kein rechtsfreier Raum", ergänzte Baranowsky.

VdV-Justiziar Frank Rybak begrüßte das Urteil ebenfalls und sagte wie Baranowsky, es sei "vollkommen okay". Bei rücksichtslosen Fouls, die schwere Verletzung nach sich zögen, müssten Fußballer mit solchen Urteilen rechnen. Allerdings sei es überwiegend schwer für Zivilgerichte, Vorsatz nachzuweisen.

Das Hammer Gericht hatte am Montag dem klagenden Fußballer 50 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Er war bei einem Kreisligaspiel von seinem Konkurrenten so schwer am Knie verletzt worden, dass er seinen Beruf als Maler und Lackierer auch gut zweieinhalb Jahr nach dem Foul nicht mehr ausüben kann.

Das Schmerzensgeldurteil wird nach Ansicht von Vizepräsident Karl Rothmund ein wichtiges Thema für den Deutschen Fußball-Bund (DFB). "Das hat Auswirkungen für den ganzen Fußball, aber es betrifft natürlich besonders den Amateurbereich und die Schiedsrichter", sagte Rothmund. "Wir müssen uns die Urteilsbegründung genau anschauen."

Der DFB-Vize, der auch Präsident des Niedersächsischen Fußball-Verbandes (NFV) ist, fügte an: "Die besonders brutalen Fouls passieren nach unserer Erfahrung oft in den unteren Spielklassen."

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.