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Urteil
17.01.2018

Pech für Müller, Glück für die Vereine

Der ehemalige Mainzer Torwart ging gegen die Befristung von Verträgen vor. In der letzten Instanz verlor er nun. Alles andere hätte weitreichende Folgen gehabt

Entwarnung für die Manager der deutschen Bundesligisten: Sie haben jetzt die Bestätigung, dass sie auch künftig mit Profis immer neue befristete Arbeitsverträge abschließen können. Den Präzedenzfall für das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Befristungen im Profisport lieferte der Mainzer Ex-Torhüter Heinz Müller. Mit seiner Klage gegen die Befristung seines Vertrags rebellierte der inzwischen 39-jährige Müller gegen die Praxis in der Bundesliga – und verlor den seit 2014 schwelenden Rechtsstreit mit dem FSV Mainz 05.

Er konnte sich auch mit der Forderung auf Nachzahlung von 261000 Euro für entgangene Prämien nicht durchsetzen. Es gebe keinen Anspruch auf Spieleinsätze, hieß es zur Begründung. Eher unfreiwillig sorgte der ehemalige Bundesligaspieler für Rechtssicherheit im Bundesligavertragssystem. „Die DFL begrüßt diese klare Entscheidung, die in einem gesetzlich bislang nicht eindeutig geregelten Bereich nun für die erforderliche Rechtssicherheit sorgt“, teilte die Deutsche Fußball Liga als Dachorganisation der 36 Profiklubs und von etwa 1000 Lizenzspielern mit.

Erleichterung herrschte auch beim FSV Mainz 05: „Das Urteil besitzt für Mainz 05 und den gesamten Fußball grundlegende Bedeutung. Um dem Prinzip des Leistungssports zu folgen, müssen wir unseren Profikader immer wieder mit neuen Kräften verstärken“, sagte Sportvorstand Rouven Schröder in einer Mitteilung des Klubs.

Die Zeitverträge, die die Vereine den Spielern für ein, zwei oder mehr Jahre ausstellen, seien „wegen der Eigenart der Arbeitsleistung des Lizenzspielers…gerechtfertigt“, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter. Bisher hatten die Richter diesen Sonderstatus bei Befristungen nur Theaterleuten oder Schauspielern aus TV-Serien zugebilligt. „Vom Fußball werden sportliche Höchstleistungen erwartet, man kann nicht davon ausgehen, dass diese bis zum Rentenalter zu erbringen sind“, sagte Richterin Gräfl in der Verhandlung. Dass Spitzenspieler Höchstleistungen nur für eine befristete Zeit erbringen könnten, begründe ihren besonderen Status bei Befristungen. Zudem ermöglichten Zeitverträge den Profis Vereinswechsel und damit neue Karriere- und auch Verdienstchancen, so die Richterin. Müller hatte 2012 einen neuen Zweijahresvertrag beim FSV Mainz 05 bis Juni 2014 unterschieben, der sich ab 23 Bundesligaeinsätzen um ein Jahr bis Juni 2015 verlängern sollte. Dazu kam es nicht: Ein halbes Jahr vor Vertragsende verbannte der Trainer den Torwart in die zweite Mannschaft. Der Torhüter musste gegen seinen Willen bereits nach zwei Jahren gehen. Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich geurteilt. Nun herrscht Rechtssicherheit. (dpa)

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