AEV-Profi Michael Davies verliert vor Gericht
Der Profi wollte von seinem Ex-Arbeitgeber Düsseldorf Schadenersatz, kann sich mit seiner Argumentation aber nicht durchsetzen.
Während sich seine Pantherkollegen auf das Testspiel in Dornbirn vorbereiteten, trat Michael Davies am Freitag im Saal 107 des Düsseldorfer Arbeitsgerichts auf und kassierte eine Niederlage.
Der Stürmer wollte von seinem ehemaligen Arbeitgeber DEG Schadenersatz in Höhe von mehr als 240 000 Euro, weil er in der Saison 2014/15 von der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) für drei Monate gesperrt worden war. Der Amerikaner nimmt seit seinem 14. Lebensjahr ein Medikament ein, das verbotene Substanzen enthält.
Es wäre möglich gewesen, dafür bei der Nada eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Ein DEG-Mannschaftsarzt hatte das ausgefüllte Formular mit der Unterschrift des Spielers allerdings aus Versehen nicht weitergeleitet. Davies – vor der Sperre Topscorer in der Deutschen Eishockey-Liga – sah das Verschulden beim Verein und seinen Medizinern. Das Arbeitsgericht entschied mit der Begründung gegen Davies, er wäre selbst dafür zuständig gewesen, sich die Nada-Genehmigung für die Einnahme des Medikaments zu besorgen. Die DEG hatte die Vorwürfe bestritten und darauf verwiesen, dass die Ärzte in keinem Arbeitsverhältnis zum Verein stünden. AZ/dpa
Die Diskussion ist geschlossen.