Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Auto & Verkehr
  4. Verkehr: Historisches Nachrüsten: Gurte und Kindersitze im Oldtimer

Verkehr
ANZEIGE

Historisches Nachrüsten: Gurte und Kindersitze im Oldtimer

7 Bilder
Foto:  Henning Kaiser (dpa)

Egal ob als Fahrer, Co-Pilot oder Besatzung im Fond: Oldtimer vermitteln vielen Freude. Doch um den Spaß mit dem Nachwuchs zu teilen, muss man einiges beachten.

"Denn bei der Sicherheit von Kindern darf es keine Kompromisse geben", sagt Rainer Krösing vom Online-Marktplatz Bjooli für Oldtimer-Ersatzteile. So dürfen Kleinkinder erst ab dem dritten Lebensjahr in gurtlosen Oldtimern mitfahren. "Kinder unter zwölf Jahren beziehungsweise unter 1,50 Meter Größe dürfen nur auf den Rücksitzen Platz nehmen." Wenn das Auto nur vorne Gurte hat, müssten Kinder mit Kindersitz vorne sitzen. Vordersitze ohne Gurte seien für sie tabu, sagt Krösing. Sollen also die ganz Kleinen im Oldie mitfahren, ist eine vorschriftsmäßige Haltevorrichtung ein Muss.

Doch die dafür nötigen Sicherheitsgurte können bei den alten Autos fehlen. Sie kann man nachrüsten, auch wenn es der Hersteller nicht vorgesehen hat. "Oft müssen dann Löcher gebohrt oder Platten zur Verstärkung eingeschweißt werden", sagt Bastian Schonauer, Oldtimer-Experte der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). "Diese Nachrüstungen beziehungsweise Umbauten an der Karosserie werden von den Sachverständigen nur anerkannt, wenn sie fachgerecht gemacht sind." Man sollte daher am besten schon vor dem Ein- oder Umbau einen Prüfingenieur befragen.

Sicher einbauen

Sind die Gurte montiert und geprüft, fehlt noch der passende Kindersitz. Der muss der ECE-Norm R44 03 oder 04 entsprechen. "Die handelsüblichen Kindersitze können mit einem Dreipunktgurt befestigt werden wie in aktuellen Fahrzeugen auch", erklärt Schonauer. "Man sollte allerdings erst ausprobieren, ob der Sitz im Oldtimer auch richtig passt." Schwieriger sei der Einbau des Isofix-Systems. "Dabei werden zwei Extra-Ösen am Fahrzeug befestigt", sagt der GTÜ-Experte, "und deren Gebrauch muss vom Kindersitz-Hersteller genehmigt werden."

Als Sicherheitspionier gilt Volvo. Schon 1959 rüsteten die Schweden den PV 544 mit 3-Punkt-Gurten aus. "Bis zur Serienausstattung mit Gurten war es für andere Hersteller und die Gesetzgebung noch ein langer Weg", sagt der Bundestagsabgeordnete und Vorsitzender des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut Carsten Müller (CDU). "Gurte auf den Vordersitzen sind seit 1970 Pflicht, sofern Verankerungspunkte vorhanden sind", sagt er. Ab 1974 gelte das für alle Neuwagen. Damals schrieb das Gesetz zunächst den Einbau von Gurten für Fahrer- und Beifahrersitz, ab 1979 auch für die Rücksitze vor. Oldtimer, die vor dem 1. April 1970 erstmalig zugelassen wurden, müssen auch heute nicht mit Gurten ausgerüstet sein und dürfen ohne die geltende Anschnallpflicht gefahren werden.

Defensiv fahren

Aktuell verzeichnet Müller den Trend, dass jüngere Fahrzeuge wie der Mercedes-Benz W 201 mit Fahrer-Airbag und ABS oder der seltene Renault 25 mit Bordcomputer zu Oldtimern avancieren. "In diesen Fahrzeugen sind Sicherheitsausstattungen bereits vorhanden, so dass man Klassiker fahren und sich dabei sicher fühlen kann."

"Besonders wichtig ist, dass klassische Fahrzeuge besonders umsichtig und vorausschauend bewegt werden", sagt Müller. Das rät auch Bastian Schönauer. Auch wenn Fahrer defensiv unterwegs seien, "so können auch unvorhersehbare Gefahrensituationen eintreten, die im Oldtimer schwieriger zu meistern sind als im zeitgenössischen Fahrzeug", sagt er, denn dann können "Trommelbremsen, fehlende Sicherheitsgurte oder Karosserien ohne Aufprallschutz in heiklen Situationen von Nachteil sein." (dpa)

Zu spät gebremst? Häufen sich solche Situationen, ist es sinnvoll, das Fahrverhalten zu reflektieren.
Medikamente und Co.

Autofahren im Alter: Wie sicher bin ich unterwegs?

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren