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Verkehr
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Schneeflocken-Schild: Auch im Sommer gültig?

Foto: Uwe Zucchi (dpa)

Das Verkehrszeichen mit der stilisierten Schneeflocke warnt vor winterlichen Straßenverhältnissen und begrenzt zugleich die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Das Tempolimit zum Schneeflocken-Schild gilt immer, egal ob es schneit, die Fahrbahn trocken ist oder das Thermometer 28 Grad anzeigt, erläutert der Tüv Nord. Das hat das Oberlandesgericht Hamm im Herbst 2014 entschieden. Anlass war ein mit 125 km/h geblitzter Autofahrer, der ein Verkehrszeichen ignoriert hatte, das auf einer Bundesstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt. Unter dem Schild hing zusätzlich das Schneeflockenschild.

Der Autofahrer musste ein Bußgeld bezahlen, bekam Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Dagegen zog er vor Gericht, weil er die Beschilderung mangels winterlicher Straßenverhältnisse als irreführend empfand. Die Richter urteilten, dass es beim Schneeflockenschild, anders als beim Warnschild "Nässe", keine zeitliche Einschränkung der angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeit gebe. Autofahrer müssten die Anordnung daher auch bei trockener Fahrbahn beachten. Das Schild solle dazu beitragen, die Akzeptanz für das angeordnete Tempolimit zu erhöhen. (dpa)

Zu spät gebremst? Häufen sich solche Situationen, ist es sinnvoll, das Fahrverhalten zu reflektieren.
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