Brandneu: DIN-Norm für Feuerschutzschalter bei Holzhäusern
Fehlerlichtbögen gehören zu den häufigsten Brandursachen in Wohnhäusern aus Holz. Sie entstehen zum Beispiel, wenn eine Elektroleitung gequetscht wird und sich dadurch starke Hitze entwickelt. Eine DIN-Norm sieht künftig den Einbau von Schutzmaßnahmen vor.
Bei Umbauten von bestehenden Holzhäusern und in Neubauten müssen künftig Brandschutzschalter eingebaut werden. Von Mitte Dezember an sieht das eine entsprechende DIN-Norm vor.
Diese Schalter kommen laut der Regelung zwar vor allem in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden zum Einsatz. Betroffen sind aber auch Wohnhäuser aus Holz sowie barrierefreie Wohnungen, die nach der DIN-Norm 18040-2 gebaut wurden. Darauf weist die Initiative Elektro+ hin. Die Schalter sollen sogenannten Fehlerlichtbögen vorbeugen.
Was sind Fehlerlichtbögen?
Dieses Phänomen in elektrischen Leitungen oder Anlagen zählt nach Angaben der Initiative zu den häufigsten Brandursachen. Unter anderem können Fehlerlichtbögen entstehen, wenn Elektroleitungen abgeknickt, eingeklemmt oder durch Nägel, Schrauben oder Befestigungsklammern beschädigt werden. Dabei entsteht an der defekten Leitung eine Engstelle, was sie mit der Zeit so stark erhitzt, dass sie zu brennen beginnt. Punktuell sind Hitzeentwicklungen bis zu 6000 Grad möglich.
Mein Stromkreis hat schon Schutzmaßnahmen. Reichen die nicht aus?
Die standardmäßigen Schutzeinrichtungen vermeiden zwar Kurzschlüsse, Überlastung und Fehlerstrom, erkennen aber keine Fehlerlichtbögen. Eingebaut werden sollen daher Extra-Brandschutzschalter im Stromkreisverteiler - von der DIN betroffen sind Endstromkreise von einphasigen Wechselspannungssystemen mit bis zu 16 Ampere. Sie analysieren kontinuierlich das Frequenzbild des Stroms, und bei Auffälligkeiten schalten sie den angeschlossenen Stromkreis ab.
Ab wann gilt die Norm?
Die DIN-Norm trägt die Kennzeichnung VDE 0100-420. Sie gilt schon seit 2016 für Neubauten sowie im Altbau bei Erweiterungen der Elektroinstallation. Es gibt aber eine Übergangsfrist für die Umsetzung bis zum 18. Dezember 2017. Anschließend darf bei Umbauten von Holzhäusern und bei Neubauten nicht mehr auf die Brandschutzschalter verzichtet werden.
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