Energieangaben: Pflicht in kommerziellen Immobilienanzeigen
Der Energieausweis gibt an, wie viel Energie ein Haus verbraucht. Angaben, die seit dem 1. Mai in einer kommerziellen Immobilienanzeige stehen müssen. Doch es gibt Ausnahmen. Aushänge in Supermärkten beispielsweise.
Immobilienanzeigen müssen seit dem 1. Mai Kennzahlen zum Energieverbrauch enthalten. Damit soll der potenzielle Käufer oder Mieter eine konkrete Vorstellung vom Energieverbrauch der Immobilie bekommen. Wichtig zu wissen: Diese Angaben gelten nur für kommerzielle Anzeigen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin hin. Wer seine Immobilie per Aushang im Supermarkt inseriert, der darf darauf verzichten.
Grundsätzlich gilt: Wer eine Wohnung in kommerziellen Medien anbietet, muss in der Anzeige die Art des Energieausweises benennen. Außerdem müssen der Endenergiebedarfs- oder Endenergieverbrauchswert für das Gebäude, die wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes, das Baujahr und die Energieeffizienzklasse angegeben werden. Die Angaben können in den Anzeigen sinnvoll abgekürzt werden.
Wer diese Kennzahlen nicht nennt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 15 000 Euro Bußgeld bestraft werden kann. Allerdings werden Fehler noch nicht geahndet. Erst ab 1. Mai 2015 müssen säumige Inserenten mit Strafen rechnen. (dpa)
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