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Leben & Freizeit
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Auch die Urne muss ins Grab

Foto: Bernhard Weizenegger
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Aller Werbung zum Trotz: Der Friedhofszwang gilt in Deutschland auch für Feuerbestattungen. Die Aufbewahrung einer Urne auf dem heimischen Kaminsims ist nicht erlaubt.

Die Verbraucherinitiative Aeternitas warnt die Verbraucher vor irreführender Werbung von Bestattern für die Umgehung des Friedhofszwangs. In Deutschland herrscht in allen Bundesländern die Pflicht zur Beisetzung. Es ist nicht legal, Urnen mit Totenasche langfristig zu Hause aufzubewahren.

Irreführender Slogan

Mit dem Slogan „So können Sie den Friedhofszwang umgehen“ hatte ein Bestatter aus Westfalen geworben. Er bot eine Bestattung in der Schweiz an, bei der es die Möglichkeit gebe, die Asche des Verstorbenen bis zur späteren geplanten Beisetzung in den Schweizer Bergen zu Hause in Deutschland aufzubewahren. Der Zeitraum der Aufbewahrung sei dabei zeitlich nicht begrenzt und könne sich nach der persönlichen Trauerzeit richten.

Abschied muss sein

Urnen mit der Asche Verstorbener müssen in Deutschland jedoch ebenso wie Leichname bestattet werden – auf einem Friedhof. Ausnahmeregelungen bestehen nur für Seebestattungen auf Nord- und Ostsee und ausgewiesene Bestattungswälder. „Eine dauerhafte Aufbewahrung bei den Angehörigen des Verstorbenen ist verboten“, erklärt Rechtsexperte Christoph Keldenich. (pm/zue)

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